Unter anderem in der Badstubengasse 12 bringt die Stadt Geflüchtete unter. Foto: Marschal

Die Stadt Schömberg hat die Nutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte neu berechnet.

Im Haushaltszwischenbericht für 2024 steht es schwarz auf weiß: Die Stadt Schömberg gab in diesem Jahr bereits mehr als das Doppelte für den Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften aus, als geplant.

 

Die Nutzungsentschädigung, welche die Bewohner an die Kommune entrichten müssen und vergleichbar mit der Warmmiete ist, wurde vor fünf Jahren kalkuliert. „Damals hatte die Stadt Schömberg lediglich zwei Gebäude belegt und es gab keine Erfahrungswerte über die anfallenden Kosten“, erklärte Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiterin Sabine Neumann in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Bisher hat die Verwaltung die Berechnung ähnlich der alten Kalkulation und anhand der zu zahlenden Miete an die Hauseigentümer berechnet. Da es mittlerweile Erfahrungswerte gibt, hat die Stadt die Nutzungsentschädigung neu berechnet, um den Betrieb kostendeckend weiterzuführen. Entsprechend wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften angepasst.

Unterkünfte ähneln Wohngemeinschaften

Derzeit unterhält die Stadt Schömberg über sechs Unterkünfte für die Unterbringung von Obdachlosen und Asylsuchenden. Vier sind im Besitz der Stadt, zwei sind angemietet. Sabine Neumann erklärt, dass die meisten Unterkünfte Wohngemeinschaften ähneln. Die Asylsuchenden bekommen ein Zimmer zugeteilt und es gibt Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad, Toilette und einem Ess- und Wohnbereich. Die Zimmer selbst seien mit einem Bett und einem Schrank ausgestattet.

27,20 Euro „all inclusive“

Die neue Satzung sieht einen Quadratmeterpreis von 27,20 Euro für die Zimmer ohne Gemeinschaftsräume pro Monat vor. „Das ist dann all inclusive“, erklärte Neumann. Neben der Kaltmiete seien auch die Kosten für Hausmeister, Strom, WLAN, Heizung und Personal enthalten. Die meisten Bewohner bekommen die Wohnkosten bis zu einem bestimmten Höchstsatz von der jeweils zuständigen Behörde erstattet.

„Kein Anreiz zum Energiesparen“

Vor allem die hohen Kosten für Heizung und Strom fielen den Gemeinderäten ins Auge. „4000 Euro Stromkosten für die Badstubengasse mit zwei Bewohnern ist ein Brett“, merkte Andreas Sauter an. Neumann erklärte, dass die Stadt deswegen immer wieder das Gespräch mit den Bewohnern sucht. Während die einen einen hohen Energieverbrauch etwa wegen Kindern im Haushalt hätten, würden andere „einfach nicht drauf schauen“. Daher störte Sven Kuhnert die einheitliche Berechnung, welche die Warmmiete beinhaltet. „Das gibt keinen Anreiz zum Energiesparen“, meinte er. Doch er wisse auch – und darin gab ihm Neumann recht –, dass man die Energiekosten für die einzelnen Bewohner nicht gesondert abrechnen könne.

Die Gemeinderäte stimmten der Neukalkulation zu.