Drei der fünf Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose liegen nebeneinander in der Schillerstraße. Foto: Fahrland

Wie jede Kommune muss die Stadt Dornhan Unterkünfte bereitstellen, die der vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, Obdachlosen und Personen in außergewöhnlicher Wohnungsnotlage dienen. Fünf Gebäude stehen für diesen Zweck zur Verfügung.

Dornhan - Nun sollen die Gebührensätze für diese Unterkünfte überprüft und neu kalkuliert werden. Der Dornhaner Verwaltungsausschuss befasste sich am Montag mit der Vorberatung des Themas.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, schlug die Stadtverwaltung vor, die öffentlich-rechtlichen Gebühren, welche die Stadt von den untergebrachten Personen verlangen muss, künftig nicht mehr auf Basis der Wohnfläche zu berechnen, sondern stattdessen auf eine Gebühr pro Kopf umzustellen, die sich als Durchschnittswert aus den Kosten aller Wohnplätze in allen Unterkünften ergibt.

Laut Bürgermeister Huber hat die bisherige Vorgehensweise den Nachteil, dass bei der Zuweisung einer zusätzlichen Person in dieselbe Wohnung auch die Sätze für die bereits untergebrachten Personen angepasst werden müssen. Das bedeute einen hohen bürokratischen Aufwand, insbesondere wenn die Gebühren über einen Sozialhilfeträger abzurechnen seien.

"Erwarteten Belegung" von 39 Plätzen

Derzeit geht die Stadt Dornhan von einer "erwarteten Belegung" von 39 Plätzen in den fünf verfügbaren Unterkünften aus. Der vorläufige kostendeckende Satz pro Wohnplatz, der für Kinder und Erwachsene gilt, kam Elke Schlabe mit rund 220 Euro recht üppig vor. Sie wollte wissen, ob die Gebührenübernahme durch das Sozialamt gesichert sei. "Niemand wird übervorteilt", beteuerte Huber und gab zu bedenken, dass es sich um eine "Vollversorgung" inklusive aller Nebenkosten wie Strom, Wasser und Müllgebühren handle. Die Kosten für die Vorhaltung nicht belegter Plätze fielen der Stadt zur Last. Rudi Pfau stachen die gelisteten Kilowattstunden beim Stromverbrauch ins Auge. Diese erklärte Huber mit dem nicht idealen energetischen Zustand der Gebäude und räumte ein, dass sich die Bewohner nicht immer energiebewusst verhalten hätten.

Das Stadtoberhaupt erläuterte, im Falle einer erneuten Flüchtlingswelle erhalte die Stadt mit sechswöchigem Vorlauf eine Mitteilung zur Unterbringung und sei verpflichtet, die Personen unterzubringen, notfalls mit Anmietung weiterer Unterkünfte. Auf die Frage von Rainer Rais nach der Anzahl von aufzunehmenden Personen erklärte Daniela Dettling vom Hauptamt, bis Anfang November sei mit einer aktualisierten Statistik des Landratsamts Rottweil zu rechnen. Diese Information werde man den Stadträten zukommen lassen. Der Ausschuss stimmte der geplanten Vorgehensweise einstimmig zu.