Erwartet riesige Löcher im Landeshaushalt: Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid Foto: dpa

Der Zustrom an Flüchtlingen reißt riesige Löcher in den Landeshaushalt. Um nicht sparen zu müssen, denkt die grün-rote Regierung darüber nach, die Flüchtlingskrise als „Katastrophe“ zu definieren. Dann müsste die Schuldenbremse nicht eingehalten werden.

Stuttgart - Bis zuletzt haben die Experten von Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) an den Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt in den nächsten Jahren gefeilt, nun ist die so genannte mittelfristige Finanzplanung für Baden-Württemberg fertig. Ergebnis: Nachdem der Landeshaushalt 2015/2016 dank der sprudelnden Steuereinnahmen und Haushaltsresten ohne neue Schulden auskommt, rechnet die Landesregierung für die Jahre 2017 und 2018 jeweils mit einem Haushaltsdefizit von 2,2 Milliarden Euro, für 2019 sind es sogar 2,8 Milliarden Euro.

Woher das Geld kommen soll, ist offen. „Die Ministerien werden massiv sparen müssen“, hieß es am Wochenende aus Regierungskreisen. Nach Informationen unserer Zeitung signalisierten bereits mehrere Häuser, die Sparbeträge nicht leisten zu können. Das Problem: Ab 2020 gilt die so genannte Schuldenbremse, dann dürfen laut Landesverfassung keine neuen Kredite mehr aufgenommen werden. Am Dienstag wird das Kabinett unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über die Finanzplanung beraten.

Schuldenbremse kann wohl nicht eingehalten werden

Erschwerend zu den Löchern kommt hinzu, dass das Land für 2017 nochmals Schulden von 280 Millionen Euro plant, und für 2018 weitere 20 Millionen. 2019 will man 320 Millionen Euro tilgen. Die Regierung hatte wiederholt betont, sie wolle die Ausgaben im Etat reduzieren und den Altschuldenberg von über 40 Milliarden Euro allmählich senken. Viele Investitionen wie bei Lehrer und Polizei haben das jedoch zunichte gemacht.

Nach Informationen unserer Zeitung wird regierungsintern nun geprüft, ob die millionenschweren Kosten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise als „Katastrophe“ definiert werden dürfen. Die geltende Gesetzeslage in der Verfassung sieht vor, das ein Land die Schuldenbremse nicht einhalten muss, wenn eine „Katastrophe“ passiert ist.