Der Kreis muss demnächst mehr Unterkünfte für Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Foto: © Markus Bormann-stock.adobe.com

In der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses am Montag, 15. November, (Beginn 18 Uhr in der Mensa der Sprachheilschule Balingen) wird die Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten dargestellt. Deren Zahl steigt drastisch an.

Balingen. Wie es in dem Bericht heißt, seien die Aufnahmezahlen für Flüchtlingen in Baden-Württemberg seit Januar deutlich gestiegen – von 654 über 759 im Juni bis 1770 im Oktober. So seien in den ersten drei Quartalen 9170 Asylsuchende verzeichnet worden, mithin mehr als im gesamten Jahr 2020 mit 7400.

Die Ursachen für diesen Anstieg seien vielschichtig. Derzeit sei keine seriöse Einschätzung möglich, wie sich der Flüchtlingszugang weiter entwickeln werde. Es könne aber nicht davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend mittelfristig umkehren werde.

Aus diesem Grund sei auch die Aufnahmeverpflichtung des Zollernalbkreises stark angewachsen und werde auch weiterhin proportional zu den Aufnahmezahlen des Landes wachsen. Habe der Kreis noch im Januar zehn Geflüchtete in die vorläufige Unterbringung (VU) aufgenommen, bestehe nun eine Aufnahmeverpflichtung zwischen 50 und 60 Personen pro Monat. Aktuell, so heißt es in dem Bericht weiter, befänden sich bereits 18 afghanische Ortskräfte mit Familienangehörigen im Kreis.

Dem Landkreis stehen in der VU derzeit 163 Wohnheimplätze zur Verfügung. Diese befinden sich in Albstadt, Balingen, Haigerloch, Meßstetten, Ratshausen und Rosenfeld. Diese Unterkünfte seien bereits jetzt mit 185 Personen ausgelastet – also mit rund zwölf Prozent über der eigentlichen Aufnahmekapazität.

Das bedeute, dass im Kreis derzeit nur vereinzelt weitere Personen aufgenommen werden können. Dies habe zur Folge, dass das während des LEA-Betriebs vom Kreis aufgebaute "Aufnahme-Polster" auf unter 90 Personen (Stand Oktober 2021) gesunken sei und aller Wahrscheinlichkeit nach bis zum Jahresende aufgebraucht sein werde.

Aus Sicht der Landkreisverwaltung ist es daher nötig, weitere und zum Teil auch größere Unterkünfte für Geflüchtete im Rahmen der VU zu schaffen und zu betreiben, was durch die angespannte Wohnraumsituation erschwert werde. Nach Beendigung der VU werden die Geflüchteten für die sogenannte Anschlussunterbringungn (AU) den Städten und Gemeinden zugewiesen. Die betreffenden Personen werden dann in gemeindlichen Einrichtungen der Obdachlosenunterbringung untergebracht soweit kein privater Wohnraum zur Verfügung steht. Im Kreis sind rund 360 Personen in der AU.

Die Verwaltung, so heißt es weiter, verhandle derzeit nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium mit Vermietern und Verkäufern, um weiteren VU-Wohnraum zu schaffen. Gleichwohl müsse der Kreis diejenigen Personen, deren Wohnverpflichtung in der vorläufigen Unterbringung endet, den Kommunen zuweisen. "Somit wirkt sich die Aufnahmeverpflichtung des Landkreises gleichermaßen, wenn auch zeitlich versetzt, unmittelbar auf die Städte und Gemeinden auf der Zollernalb aus."

Daher sei es geboten, dass Land, Kreise und Gemeinden eng zusammenarbeiteten, "um die Stärken eines atmenden Aufnahmesystems voll auszuschöpfen". Die Flüchtlingsaufnahme gelinge nur dann, "wenn alle Ebenen ihre Kapazitäten fortlaufend an die aktuelle Zugangslage anpassen".