Die Silhouette einer Frau zeichnet sich vor einer hellen Fensterfront ab (gestellte Szene). Eine psychisch erkrankte Frau musste sich am Amtsgericht Rottenburg verantworten. (Symbolfoto) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Mit ihrer Freundin haut eine 21-Jährige aus der Psychiatrie ab. Als die Polizei eingreift, zieht sie eine Rasierklinge. Das Gerichtsurteil könnte ihr Leben verändern.

Sie sind gemeinsam aus der Tübinger Psychiatrie abgehauen – eine 21-Jährige und ihre etwa gleichaltrige Freundin. Jetzt ist die 21-Jährige angeklagt: wegen Bedrohung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Was an einem Tag im April vergangenen Jahres geschehen ist, berichtet die junge Frau am Amtsgericht Rottenburg: Nach ihrer Flucht aus der Klinik seien sie und ihre Freundin mit dem Zug vom Tübinger Hauptbahnhof aus nach Reutlingen gefahren. Die Klinik habe bei ihrer Freundin angerufen, woraufhin diese am Telefon suizidale Äußerungen gemacht habe.

Auf die Suizidankündigung hin warten schon zwei Polizistinnen am Reutlinger Bahnhof, um die beiden Frauen zu konfrontieren. Die 21-Jährige berichtet: „Wir wollten wegrennen, die Polizisten sind uns hinterhergerannt.“ Doch der Fluchtversuch ist zwecklos. Die beiden werden auf die Wache mitgenommen.

Eskalation auf Polizeiwache

Dort kommt es zu einer weiteren Eskalation: Die 21-Jährige berichtet, sie habe nicht eingesehen, warum die Polizei sie mitnehme, da sie freiwillig in der Klinik und nicht als vermisst gemeldet gewesen sei. „Ich bin wütend geworden und habe gesagt, dass ich noch eine Klinge dabei habe.“

Sie zieht ihren linken Schuh aus, klappt die Sohle hoch und holt eine Rasierklinge zum Vorschein, blickt die Polizisten wütend an. Vor Gericht sagt sie über diesen Moment: „Von meinem Blick her war ich eine Bedrohung, weil ich die Klinge hatte, aber ich wäre nie auf sie los gegangen. Ich kann keine anderen Menschen verletzen, ich verletze nur mich selbst.“

Den Beamten gibt sie zu verstehen, dass sie die Klinge nicht freiwillig hergeben werde. Unter Zwang müssen die Polizisten das Messer aus ihrer Faust lösen.

Tatvorwürfe treffen zu

Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel sagt: „Zu sagen, ,ich habe eine Rasierklinge’, kommt bei den Polizisten als Bedrohung an. Wenn die Polizisten sagen, ,Klinge her’ und Sie schließen die Hand, ist das ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“ Er sieht die Tatvorwürfe auch ohne weitere Zeugenanhörungen als erwiesen an und beendet die Beweisaufnahme.

Die beiden Polizeibeamten, die als Zeugen geladen waren, ruft der Richter lediglich noch in den Saal, weil die Angeklagte sich bei ihnen entschuldigen möchte. Sie sagt: „Ich hätte die Klinge auch gleich abgeben können.“

Perspektive für die Zukunft

Wie die 21-Jährige zu Beginn der Verhandlung berichtete, würde sie beruflich in Zukunft gerne in die Pflege gehen. Diesen Gedanken greift Richter Fundel bei seinem Urteil wieder auf. Mit Staatsanwalt Julian Weippert hatte er sich darauf geeinigt, das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage von 25 Stunden einzustellen.

Fundel sagt, die Arbeitsauflage könne man auch im Pflegeheim leisten. „Wenn es dort gut läuft, könnten Sie auch sagen, dass Sie mit einer Ausbildung anschließen wollen“, gibt er der jungen Frau mit auf den Weg.

Anmerkung der Redaktion: In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen - es sei denn, die Tat erfährt durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Suizidgedanken sind häufig eine Folge psychischer Erkrankungen. Wer Hilfe sucht, auch als Angehöriger, findet sie bei der Telefonseelsorge unter 0800/1110111 oder 0800/1110222 und unter www.telefonseelsorge.de/. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de/