Der Musbacher Flugplatz schmiegt sich in die Landschaft ein. (Archivbild) Foto: Lothar Schwark

Es war eine langwierige Prozedur, aber nun hat die Musbacher Fliegergruppe ihr Ziel erreicht.

Mit der Abnahmeprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart wurde den Musbacher Segelfliegern die Betriebsaufnahme des Sonderlandeplatzes gestattet. Damit endet für die Fliegergruppe Freudenstadt eine sechsjährige Arbeitsphase. Auch die umliegenden Gemeinden, die Bürger, der Ortschaftsrat Musbach und der Gemeinderat Freudenstadt waren in das Verfahren eingebunden.

 

Der Antrag wurde bereits im März 2020 gestellt. Der Grund: Alle drei Jahre muss ein Antrag zum Betrieb des vereinseigenen Schleppflugzeugs DR 400 gestellt werden, da nur so die Starts abgedeckt waren, die nicht dem Schleppen von Segelflugzeugen dienten, wie Werkstatt- oder Passagierflüge. Die Juristen des Regierungspräsidiums hatten ihre Auffassung dahingehend geändert, dass das Segelfluggelände zum Sonderlandeplatz umgewandelt werden muss, wenn weiterhin diese Flüge durchgeführt werden sollen.

Bei der Nutzung des Flugplatzes ändert sich nichts, es bleibt weiterhin nur ein Motorflugzeug am Flugplatz stationiert. Gastpiloten mit motorgetriebenen Flugzeugen können Musbach nur mit Genehmigung der Fliegergruppe Freudenstadt anfliegen, in der Fachsprache PPR (prior permission required) genannt.

Thermikparadies Schwarzwald

In der Genehmigung ist klar vorgegeben, dass der Sonderlandeplatz Musbach dem Zweck des Luftsports und privaten Luftverkehrs mit Schwerpunkt Segelflug dient. Die Nutzung erfolgt hauptsächlich durch den ortsansässigen Verein. In den Sommermonaten besuchen regelmäßig Segelflugvereine den Platz, um im Thermikparadies Schwarzwald ihren Fliegerurlaub zu verbringen, und es werden Segelflugmeisterschaften veranstaltet.

Der Musbacher Flugplatz bekommt nun eine eigene ICAO-Kennung (International Civil Aviation Organization) EDSU, zu finden in Flugkarten oder Luftfahrthandbüchern.

Bei der Abnahme des Fluggeländes wurde der Zustand der Piste geprüft. Da durfte Vorsitzender Axel Reich in Begleitung der zwei Mitarbeiter des Regierungspräsidiums mit dem Rettungsfahrzeug des Vereins mal richtig Gas geben. Ansonsten sind auf dem Fluggelände nur angemessene Geschwindigkeiten erlaubt.

Prüfung der Feuerlöscher

Geprüft wurde ebenso, ob sich die jeweiligen Landebahnschwellen und Pistenmarkierungen am richtigen Platz befinden und die vorschriftsmäßige Größe aufweisen. Die gelbe Halbbahn-Markierung zeigt dem Flugzeugführer an, dass die Hälfte der Piste verbraucht ist, was gerade bei nassen Verhältnissen im Frühjahr wichtig ist. Geprüft wurde, ob die Löscheinheiten der Feuerlöscher den Vorschriften genügen und ob Rettungsgeräte und Verbandsmaterialien in ausreichender Menge an Bord sind.

Für die Fliegergruppe ist die Zulassung zum Sonderlandeplatz ein Meilenstein, da es die Abwicklung des Flugbetriebs erleichtert.

Ab 1969 in Musbach eine feste Heimat

Erste Flüge wurden ab 1957 in der Wachstumsruhe unternommen. Der Beharrlichkeit des verstorbenen Ehrenvorsitzenden August Bruder und weiteren engagierten Mitgliedern war es zu verdanken, dass der Verein ab 1969 in Musbach eine feste Heimat fand. Nach und nach wurde das Fluggelände weiterentwickelt.

2029 wird der Verein das 100-jährige Vereinsjubiläum begehen. Bereits jetzt wird überlegt, wieder ein größeres Flugplatzfest auszurichten. Dieses Jahr findet im Juli ein Fly-Inn mit Taufe des neuen Schulflugzeugs statt.