Das Bürgerwindrad auf dem Brandenkopf darf erneuert, also "repowered" werden. Foto: Heizmann Foto: Schwarzwälder-Bote

Suchräume für Windkraftanlagen auch in Fischerbach vorgestellt

Von Christine Störr Fischerbach. Bei der Gemeinderatssitzung am Montagabend stand auch in Fischerbach das Thema "Windenergie" auf der Tagesordnung. Andreas Heizmann stellte den Räten im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens die Suchräume vor. Die Fischerbacher Gemeinderäte sind absolute Kenner der Materie "Windenergie". So fasste Andreas Heizmann sich und seine Ausführungen im Gremium relativ kurz. Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans zur Festlegung der vorläufigen Suchräume für Windenergieanlagen konzentrierte sich der Fachmann auf die Gebiete "Brandenkopf", "Nill" und "Ballen".

Seine Zielformulierung war klar: "Im Sinne des interkommunalen Schutzes des Landschaftsbildes sollten möglichst wenige, dafür aber sehr effiziente Windanlagen gebaut werden." Fischerbach verfüge über Standorte mit erheblichem Potenzial an Windenergie. Auch die entsprechenden Karten des Arten- und Naturschutz wären mittlerweile fertig.

"Der Brandenkopf ist Auerhuhnschutzgebiet Nummer eins, das bestehende Windrad darf aber erneuert werden", informierte Heizmann. Auch das anvisierte Windrad auf dem Nillkopf könnte reaktiviert werden. Der Schutzabstand von 400 Metern zur Bebauung sei gegeben. "Suchräume mit einer Windstärke bis 5,2 Meter pro Sekunden sind meiner Meinung nach unwirtschaftlich und sollten nicht untersucht werden."

Zur Bündelung der Interessen in der Raumschaft sollte das hohe Windpotenzial auf dem Brandenkopf genutzt werden. "Ein Windrad, das doppelt so hoch ist wie das bestehende und doppelt so große Rotoren hat, bringt die achtfache Leistung", warb der Windfachmann für eine große Anlage. Sein Vorschlag für konkrete Suchgebiete hieß dann auch: "Nicht unter 850 Höhenmeter gehen, alles andere ist wenig wirtschaftlich." Zur Bebauung sollte aufgrund der Lärmemission möglichst viel Abstand eingehalten werden und auch der Schattenwurf dürfe nicht unterschätzt werden.

Auf dem Weg zu einem neuen Windrad sieht Heizmann die nächsten Schritte im Erstellen eines Bebauungsplans mit folgenden Vorgaben: Nur eine Windenergieanlage zulassen, deren Leistung größer als fünf Megawatt ist und die mit Hilfe der Fischerbacher Bürgerenergie Genossenschaft und durch die Beteiligung der Bürger finanziert werden soll.

Als Windstandorte sollen nur Flächen oberhalb von 850 Metern ausgewiesen werden. Die Kosten einer großen Anlage würden bei etwa 15 Millionen Euro liegen, schätzte Heizmann in seinen Ausführungen.