Auch wenn viel Platz zu sein scheint: Für den "Oberen Wiesnrain" gibt es deutlich mehr Interessenten als Bauplätze. Foto: Dorn

"Oberer Wiesenrain": Gemeinderat beschließt Kriterienkatalog

Fischerbach - Etwa siebenmal überzeichnet ist das Interesse an den 23 Bauplätzen im Fischerbacher Neubaugebiet "Oberer Wiesenrain". Jetzt hat der Rat einen Punktekatalog zur Vergabe verabschiedet.

Zur größtmöglichen Transparenz hinsichtlich der Vergabeentscheidungen verabschiedete der Fischerbacher Gemeinderat am Montagabend einen Kriterien- beziehungsweise Punktekatalog, mit dem das Kunststück gelingen soll, jungen Familien mit mehrjähriger Bindung an die örtliche Gemeinschaft den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen – ohne jedoch die Ortsansässigkeit zur Bedingung zu machen, eine bevorzugende Praxis, die inzwischen von mehreren Verwaltungsgerichten "kassiert" worden war.

Maximal 120 Punkte können die Bewerber in dem Verfahren erreichen, bis zu 60 Punkte für soziale Kriterien und noch einmal 60 Punkte für so genannte "Ortsbezugskriterien".

Maximal 120 Punkte für Bewerber möglich

Diese gelten für den Zeitraum der letzten fünf Jahre. Fünf Jahre Hauptwohnsitz in Fischerbach bringen die Maximalpunktzahl von 25, bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern können auch kürzere Zeiten zu bis 25 Punkten addiert werden. Wer einer Erwerbstätigkeit in Fischerbach nachgegangen ist, kann pro Jahr zwei Punkte einbringen. Eine Erwerbstätigkeit im "Altkreis Wolfach" bringt pro Jahr einen Punkt, Selbstständige mit Unternehmenssitz im "Altkreis Wolfach" generieren pro Jahr zwei Punkte, für alle Job-Bereiche gilt ein Punktedeckel von zehn Punkten. Bis zu 25 Sonderpunkte gibt es für ehrenamtliches Engagement in Fischerbacher Vereinen, im Gemeinderat, in der Feuerwehr oder in der Kirchengemeinde.

Hier bringt jedes volle Jahr im Ehrenamt drei Punkte. Nachweise sind über den Verein oder andere zu erbringen. Als Sozialkriterien werden Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft mit zehn Punkten honoriert (unverheiratete Paare mit gemeinsamen Wohnsitz fünf Punkte), ein Kind mit 20, zwei Kinder mit 30 und drei oder mehr Kinder mit 40 Punkten. Ärtzlich bescheinigte Schwangerschaften werden als Kind angerechnet. Die Betreuung einer behinderten oder pflegebedürftigen Person vervollständigt die Sozialpunkte zur Summe 60.

Für Interessenten, die in Fischerbach bereits über Wohneigentum verfügen, sieht das Modell einen Punkte-Malus von 40 Punkten vor, der verhindern dürfte, dass Fischerbacher sich innerhalb des Orts verändern können.

Bei zu erwartender Punktgleichheit entscheidet die Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt. Damit nimmt der Kriterienkatalog die Hauptabsicht, jungen Familien das Bauen in Fischerbach zu ermöglichen, wieder auf. Bringt dieser Aspekt keine Entscheidung, muss das Los entscheiden. Im Idealfall entstünde damit eine Rangliste, die "von oben" abgearbeitet wird. Der Spitzenreiter darf sich unter den freien Bauplätzen einen aussuchen, dann kommt der oder die Nächste in der Rangfolge zum Zug. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Einladung zum Auswahltermin eines Grundstücks keine Rückmeldung durch die in der Rangfolge ausgewählten Bewerber, erhalten die in der Rangliste Nächstplatzierten einen freien Bauplatz zur Auswahl.

Nach drei Jahren soll alles bebaut sein

Mit der Entscheidung für einen Bauplatz wird eine Kaution von 500 Euro fällig. Diese verfällt, wenn nicht innerhalb von zwölf Monaten nach erfolgter Reservierung der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Dieser begründet gleichzeitig eine "Bauverpflichtung", die sicherstellen soll, dass der "Obere Wiesenrain" zügig innerhalb von drei Jahren bebaut wird.

Nach kurzer Diskussion um die Reichweite der Malus-Regelung – kein Punktabzug für Personen, die außerhalb Fischerbachs schon Wohneigentum besitzen – wurden die Bauplatzvergabekriterien einstimmig beschlossen. Gemeinderat Michael Kohmann (Freie Wähler) hatte aus Befangenheit im Zuhörerraum Platz genommen.

Anfang Juli 2021: Ausschreibung im Bürgerblatt/Internet

Bis Mitte August 2021: sechswöchige Bewerbungsfrist

Mitte September 2021: Festlegung der Rangreihenfolge der Bewerbungen

Anfang Oktober 2021: Auswahl der Bauplätze durch die ranghöchsten 23 Bewerber

Mitte Oktober 2021: Vergabe der Bauplätze in öffentlicher Gemeinderatssitzung

Dezember 2021/Januar 2022: Notarielle Beurkundung der Kaufverträge

Die Absicht, mit einem austarierten Punktekatalog für Transparenz bei der Bauplatzvergabe zu sorgen, ist aller Ehren wert. Der Passus "Im Zweifelsfall entscheidet der Bürgermeister", der in vielen Gemeinden lange Jahre üblich war und für viel Verdruss bei Bauwilligen gesorgt hat, ist in der Fischerbacher Satzung nicht aufgeführt. Die Kriterien sind gut gewählt, einzig die Angabe "Altkreis Wolfach" erscheint ein wenig überholt zu sein. Bei der Diskussion um die Rentenhöhe wird gerne die Krankenschwester als Beispiel genommen, um Gerechtigkeiten und Ungerechtigkeiten zu illustrieren.

Für die Fischerbacher Bauplatzvergabe-Kriterien drängt sich auch der schönen Alliteration wegen der Fischerbacher Feuerwehrmann geradezu auf, der damit schon 40 von 120 Punkten auf die Punktewaage bringt. Auch wenn sicher nicht alle der circa 170 über die Jahre notierten Interessenten noch eine Bewerbung abgeben werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass dreistellige Punktzahlen von der Mehrzahl der Bewerber erreicht werden. Dann entscheidet die Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt. Damit ist sichergestellt, dass der "Obere Wiesenrain" mit seiner Lage in der Nähe von Kindergarten und Grundschule ein Ort für junge Familien werden wird.