Bald keine freie Sicht mehr auf dem Nillkopf? Wenn der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerden der drei Antragssteller ablehnt, ist das final. Foto: Kluckert

Verwaltungsgericht Freiburg lehnt Eilanträge von Anwohnern gegen Windkraftanlagen ab.

Fischerbach - Das Verwaltungsgericht Freiburg hat drei Eilanträge von Anwohnern gegen die Genehmigung eines Windenergieparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal abgelehnt. Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Das Verwaltungsgericht hat drei Eilanträge von Anwohnern gegen die Genehmigung eines Windenergieparks auf dem Nillkopf im Kinzigtal abgelehnt. Das Landratsamt Ortenaukreis hatte der Bürgerwindrad Nillkopf GmbH im Dezember 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen mit jeweils 3000 Kilowatt Leistung, 149 Meter Nabenhöhe und 115,7 Meter Rotordurchmesser erteilt und die Genehmigung sodann für sofort vollziehbar erklärt. Das Verfahren bis zu diesem Schritt hatte fast 25 Monate gedauert, um die geplanten Windräder gab es immer Diskussionen.

Die Verfasser der Eilanträge, deren Wohnhäuser, Gaststätten und Geflügellandwirtschaft zwischen 900 und 1900 Meter von der geplanten Windkraftanlage entfernt liegen, beriefen sich unter anderem auf von den Anlagen ausgehende unzumutbare Schall- und Lichtimmissionen und eine optisch bedrängende Wirkung für ihre Anwesen. Der Bau und Betrieb des Windparks gefährde die Trinkwasserversorgung sowie die Hühnerhaltung und schade der Attraktivität der Wanderwege in der Region sowie dem Tourismus. Sie führten außerdem an, dass die Windräder Anlagen ohnehin unwirtschaftlich seien.

Das Gericht führte zur Begründung seiner Beschlüsse an, es sei nicht davon auszugehen, dass die Geräusch-, Blinklicht- und Schattenwurfimmissionen der Anlagen zu unzumutbaren Beeinträchtigungen auf den mindestens 900 Meter entfernt gelegenen Anwesen der Antragsteller führen würden. Dem im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallgutachten zufolge, das nicht zu beanstanden sei, seien die entscheidenden Richtwerte eingehalten worden. Für zwei Anwesen sei die Beschattung nach dem Schattenwurfgutachten ausgeschlossen, für das übrige auf einen zumutbaren Wert zwischen einer und zehn Stunden pro Jahr begrenzt.

Von den 206,85 Meter hohen Windrädern gehe voraussichtlich auch keine optisch-erdrückende Wirkung für die Anwesen aus. Eine solche Wirkung sei in der Regel nicht anzunehmen, wenn – wie im vorliegenden Fall – der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betrage.

Bei den Befürchtungen der Betreiber der Geflügellandwirtschaft, dass die Gesundheit der Hühner durch die Windräder gefährdet sei, handele es sich desweiteren um reine Vermutungen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnungsanlagen im Umfeld der geplanten Anlagen seien nach den im Genehmigungsverfahren eingeholten hydrogeologischen Gutachten nicht zu erwarten.

Der Einwand der Antragsteller, wonach der Windpark nicht effizient sei und Wanderwege sowie den Tourismus beeinträchtige, seien für die gerichtliche Entscheidung unerheblich. Denn diese Probleme beträfen nicht ihre eigenen Rechte.

Die Antragsteller können binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen. Laut Lena Schröer, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, haben alle drei Antragssteller von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht. "Die Beschwerden werden nun an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim weiter geleitet. Dieser entscheidet final darüber, ob dem Eilverfahren doch noch stattgegeben wird", erläutert sie das weitere Verfahren. Der Verwaltungsgerichtshof ist damit die letzte Instanz.

Info: Chronik der Ereignisse

  Dezember 2016: Das Landratsamt genehmigt zwei Windkraftanlagen auf dem Nillkopf, gegen deren Bau fünf Familien beziehungsweise Parteien Widerspruch einlegen.

  Mai 2017: Das E-Werk Mittelbaden wird Inhaber der Bürgerwindkraft Nillhöfe und damit alleiniger Bauherr der Windräder.

  Juli 2017: Das Landratsamt gibt einem Antrag auf Sofortvollzug zum Bau der Windkraftanlagen seitens des E-Werk-Mittelbadens statt.

  Januar 2018: Das Veraltungsgericht Freiburg weist drei Eilanträge von Anwohnern gegen die Genehmigung zurück.