Bei Pachtverträgen für die geplante Umsiedlung der Firma Häberle soll es unter dem ehemaligen Bürgermeister Dietmar Fischer zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Das behauptet zumindest der aktuelle Bürgermeister Roberto Chiari. Fischer gibt einen Fehler zu, stichelt aber auch gegen seinen Nachfolger.
Bad Liebenzell - Dieses Thema trieb in den vergangenen Wochen die Stadt um: der Pachtvertrag für Grundstücke in den Talwiesen, wohin die Firma Häberle umziehen soll. Denn nur durch eine Nachfrage der Polarion-Betreiber – die wären zukünftig Nachbarn der Firma Häberle – im Gemeinderat wurde öffentlich bekannt, dass es einen solchen Vertrag schon lange gibt.
Rückblick
Schon seit Jahren ist es das Ziel der Verwaltung und des Gemeinderates, die Firma Häberle von den Flächen am Bahnhof in die Talwiesen umzusiedeln. Möglichkeiten zur Gestaltung der Innenstadt, weniger Verkehr, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für ein ortsansässiges Unternehmen – die Argumente dafür waren vielfältig. Dementsprechend groß war der Rückhalt für das Vorhaben im Gemeinderat. Ein Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet.
Nun stockte das Verfahren immer wieder. Planungsrechtliche Belange – die Talwiesen befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet – verzögerten das Ganze. Die CDU im Gemeinderat, bei der Firmen-Chef Ekkehard Häberle Fraktionsmitglied ist, sah die Bremser im Rathaus. Deshalb stellte sie im Oktober 2022 den Antrag, dass Bebauungsplanverfahren bis zum Jahresende endlich abzuschließen.
Die Verwaltung wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Der Antrag rief auch das Polarion auf den Plan. Die Betreiber bemängelten, in dem Prozess der Umsiedlung nicht ausreichend beteiligt worden zu sein und fürchteten, dass es künftig zu wenige Parkplätze für Besucher geben könnte. Außerdem erkundigten sie sich, ob es bereits einen Pachtvertrag zwischen der Firma Häberle und der Stadt für das Gelände in den Talwiesen gibt. Sie hätten die Familie Häberle nämlich in der dortigen Tennishalle gesehen.
Bürgermeister Chiari bestätigte dies. Der Vertrag sei im September 2021 unter seinem Vorgänger geschlossen worden. Chiari habe den Gemeinderat im Juli über die Existenz des Vertrages nicht öffentlich informiert. Bis dahin wusste das Gremium offiziell also von nichts.
Die Vorwürfe Chiaris
In einer Pressemitteilung wirft Chiari seinem Vorgänger nun Versäumnisse beim Abschluss dieses Vertrages vor – oder besser gesagt den Verträgen. 2015 und 2018 seien nämlich Pachtverträge zwischen der Stadt und der Firma Häberle in den Talwiesen geschlossen worden. 2021 wurden diese Verträge verlängert und Verträge über weitere Grundstücke in den Talwiesen abgeschlossen. "Die Verträge wurden alle durch den damaligen Bürgermeister Dietmar Fischer unterzeichnet", so Chiari.
Laut Gemeindeordnung müssten Verträge zwischen einem Stadtrat und der Stadt aber der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Dies sei nicht geschehen. Auch seien die Vertragsabschlüsse "ohne die erforderliche Beteiligung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat" erfolgt. Nach Gesprächen mit der Firma Häberle und verwaltungsinternen Beratungen habe er die Verträge der Rechtsaufsichtsbehörde nun vorgelegt und den Gemeinderat über deren Existenz informiert.
Am meisten stört sich Chiari aber an der Natur der Verträge. "Die Inhalte der Pachtverträge werfen in mehrfacher Hinsicht Fragen zur Ausgewogenheit der vertraglichen Vereinbarungen auf, insbesondere in Bezug auf den Pachtzins und die Vertragslaufzeit", meint er in der Pressemitteilung. Gerade deshalb hätte der Gemeinderat vor Abschluss der Verträge einen entsprechenden Beschluss fassen müssen.
Chiari erklärt, dass ein Anwaltsbüro mit der rechtlichen Prüfung der Verträge beauftragt worden sei. Und auch ein Wertgutachten bezüglich der Grundstücke sei in Auftrag gegeben worden. Laut Gemeindeordnung dürften "Vermögensgegenstände der Gemeinde in der Regel nur zu ihrem vollen Wert" verpachtet werden, so der Bürgermeister. Und das – so ist diese Äußerung zu verstehen – ist bei den Verträgen Chiaris Meinung nach nicht der Fall. Konkrete Zahlen zur Höhe der Pacht oder der Größe der verpachteten Fläche nennt er nicht. Das Wertgutachten solle der Öffentlichkeit nach Fertigstellung aber präsentiert werden.
Das meint Fischer
"Die Pachtverträge entsprechen dem grundsätzlichen Wunsch des Gemeinderats und der Beschlusslage die Firma Häberle in die Talwiesen zu verlagern", erklärt Fischer auf Nachfrage. Bis zu einem jährlichen Pachtwert von bis zu 24 000 Euro sei der Bürgermeister dafür alleine zuständig. Ein Vertrag bis zu diesem Wert sei "nicht von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Gemeinde", so Fischer. Und deshalb hätten seiner Ansicht nach die Verträge der Rechtsaufsichtsbehörde auch nicht vorgelegt werden müssen – selbst wenn sie mit einem Stadtrat geschlossen werden.
Fischer gibt aber zu, dass es ein Fehler war, den Gemeinderat nicht zu informieren. "Es war 2021 ein Versäumnis meinerseits, für das ich mich entschuldigen möchte", so Fischer. Er erklärt dieses Verhalten damit, dass er nach seiner Abwahl die Zukunft betreffende Themen zurückgestellt habe.
Nach Bekanntwerden der Verträge hätten ihn viele Bürger gefragt, warum Chiari diese bis heute dem Gemeinderat nicht vollumfänglich vorgelegt habe. Und sie fragten sich auch, warum der Firma Häberle kein neues Angebot gemacht worden sei. "Auf alle Fälle ist es bemerkenswert und kritisch zu hinterfragen, warum Herr Chiari nicht mit Herrn Häberle das Gespräch sucht und stattdessen kurz vor Weihnachten ein inhaltlich äußerst fragwürdiges Anwaltsschreiben Herrn Häberle zustellen lässt", kritisiert Fischer. Dies zeuge nicht von gutem Stil, stichelt der Vorgänger gegen seinen Nachfolger. Auch frage er sich, ob der Gemeinderat von diesem Schreiben wisse und das Vorgehen abgestimmt war.
Die Pachthöhe sei "marktgerecht", da die Firma Häberle für den Umzug Millionen investieren müsse, so Fischer. Die Pachtinhalte und Werte seien das Ergebnis aus Verhandlungen, internen Berechnungen und ähnlichen Verträgen der Stadt. Da ein Kauf mittelfristig die finale Lösung sei, spielten "die Laufzeit und die Pachthöhe eine untergeordnete Rolle". Einem Pachtvertrag eine solch große Bedeutung zu geben, erschließe sich ihm nicht. Dass Fischer der CDU angehört und Häberle für diese Partei im Gemeinderat sitzt, habe laut Fischer keinen Einfluss auf die Entscheidungen gehabt. Er erklärt zudem, aktuell nicht für die Firma Häberle zu arbeiten, aber Häberle zu beraten, wenn er gefragt werde.
Häberles Perspektive
Ekkehard Häberle selbst betont, kein CDU-Mitglied zu sein. Er sei momentan parteiloses Mitglied der CDU-Fraktion im Gemeinderat. Von 2009 bis 2019 habe er der SPD-Fraktion angehört. Dass die Rechtsaufsichtsbehörde und Gemeinderat über einen Vertrag zwischen Stadt und einem Stadtrat informiert hätten werden müssen, habe er nicht gewusst. Häberle verweist zudem auch auf die Grenze von 24 000 Euro, bis zu der ein Bürgermeister "bestimmte Aufgaben alleine erledigen" könne.
Häberle erklärt zudem, dass es im Februar 2022 Chiaris ausdrücklicher Wunsch war, keine Informationen an den Gemeinderat weiterzugeben. Er selbst habe den Stadtrat Sebastian Kopp (UL) im August über die Inhalte der Pachtverträge informiert. Kopp bestreitet diese Darstellung.
"Mein Angebot zur Einsicht der Verträge haben einige Gemeinderatsmitglieder wahrgenommen", erklärt Häberle weiter. Da der Gemeinderat seit 2015 mehrfach mehrheitlich die Verlagerung beschlossen habe, sehe er seinerseits auch keinen Interessenkonflikt.
Eine Verbesserung für sein Unternehmen am bisherigen Standort sei an Entscheidungen des Gemeinderates und des Landratsamtes gescheitert, so Häberle. "Wir, die Firma Häberle, versuchen mit großem Aufwand seit vielen Jahren eine Verlagerung im positiven Sinne für alle Beteiligten zu erreichen. Genehmigungsrechtliche Hürden und mangelnde Unterstützung seitens der Stadt haben eine Lösung bis heute nicht möglich gemacht", findet er.
So reagiert das Landratsamt
"Die Rechtsaufsichtsbehörde wurde von der Stadt Bad Liebenzell Ende Juli über die Existenz von Pachtverträgen informiert", so Janina Dinkelaker, die Pressesprecherin des Landratsamtes, bei welchem die Kommunalaufsicht angesiedelt ist. Sie bestätigt auch, dass Verträge einer Stadt mit einem Stadtrat der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen sind. Es sei denn, die Verträge seien nicht von "erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung" für die Gemeinde. Bei der Umsetzung der Umsiedlung und etwaigen Verzögerungen verweist Dinkelaker auf die Planungshoheit der Gemeinde. "Zu den Einzelheiten in dem Verfahren können wir uns nicht äußern", erklärt sie.
Chiaris Antworten
Er habe den Gemeinderat erst deshalb im Juli informiert, weil man sich erst verwaltungsintern besprochen, rechtlichen Rat eingeholt und das Gespräch mit der Firma Häberle gesucht habe, reagiert der Bürgermeister auf Fischers Vorwürfe. Ein neues Angebot werde nach Abschluss des Gutachtens vorgelegt. Dieses Vorgehen sei mit der Firma abgestimmt. Zu dem Inhalt des anwaltlichen Schreibens will sich Chiari mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht äußern. Die Stadträte hätten zwischenzeitlich die Möglichkeit zur Einsicht in die Verträge gehabt. "Dem Gemeinderat (und der Rechtsaufsichtsbehörde) die Verträge vorzulegen, wäre Herr Fischers Aufgabe gewesen, bevor er diese unterschreibt", entgegnet er den Vorwürfen Fischers.
Dass es bei der Umsiedlung an Unterstützung der Stadt mangele, sei nicht korrekt. Der Weg für eine Teilverlagerung sei geebnet. Dafür habe sich Häberle auch bedankt, so Chiari. Außerdem habe man im Dezember einen städtebaulichen Vertragsentwurf für die Gesamtverlagerung vorgelegt und warte hier auf eine Antwort der Firma Häberle. "Sowohl der Gemeinderat, die Stadtverwaltung als auch ich als Bürgermeister sind sehr an einer Gesamtverlagerung der Firma Häberle in die Talwiesen, unter Berücksichtigung der Belange der Freizeiteinrichtung Polarion und des Ausflugsziels Monbachtal, interessiert und haben dies auch schon mehrfach sowohl Herrn Häberle direkt, öffentlich als auch nichtöffentlich bekundet", ist Chiari wichtig.
Und jetzt?
Einige Fragen bleiben nach wie vor offen. Was ist das Grundstück in den Talwiesen von der Einfahrt bis zum Polarion eigentlich wert? Und sind die Verträge dadurch – und auch durch die Vertragslaufzeit – für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung? Das Wertgutachten könnte hier Klarheit schaffen. Gilt die Grenze von 24 000 Euro auch dann, wenn mehrere nebeneinander liegende Grundstücke an ein und dieselbe Firma verpachtet werden? Die durch die Stadt in Auftrag gegebene rechtliche Prüfung dürfte hier ebenfalls für Klarheit sorgen – auch darüber, ob Fischers Vorgehen korrekt war.
Info
Laut der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg darf eine Kommune Vermögensgegenstände – dazu zählen Grundstücke – nur zu ihrem vollen Wert veräußern oder überlassen (Paragraf 92). Will sie ihn unter Wert veräußern, muss der Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn die Stadt Verträge mit einem Stadtrat abschließt, außer die Verträge sind für die Gemeinde nicht von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (Paragraf 126). So sollen Interessenskonflikte vermieden werden. In der Hauptsatzung der Stadt Bad Liebenzell ist zudem festgelegt, dass der Bürgermeister bis zu einem Wert von 24 000 Euro pro Jahr unbebaute Grundstücke eigenständig verpachten darf (Paragraf 11).