Der Stadtteil "Au" im Neckartal soll aufgewertet werden.Foto: Stern Foto: Schwarzwälder Bote

Neckartal: Sanierungsgebiet Au: Zur Landesgartenschau soll alles hübsch sein / Umbau wird unterstützt

Die "Au" soll aus dem Dornröschenschlaf erwachen: Der Rottweiler Stadtteil tief unten im Neckartal wird bei der Landesgartenschau plötzlich eine zentrale Rolle bekommen, denn dort befindet sich das Tor zum Großereignis. Hausbesitzer können nun für Sanierungsmaßnahmen eine Förderung erhalten.

Rottweil. Wie viel Förderung es wofür gibt (siehe Infokasten) und wie die Zielsetzung des Ganzen aussieht, darüber beriet der Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Mittwochabend. Momentan präsentiere sich das Sanierungsgebiet Au, das bei der Landesgartenschau von sehr vielen Besuchern frequentiert werden wird, sehr "heterogen", so die Vertreterin der KE Kommunalentwicklungsgesellschaft. Oder um es mit Hubert Nowack (Grüne) zu sagen: "Da unten ist ein großes Durcheinander."

Die KE wird nun das Förderprogramm begleiten und die Bürger auch in Sachen Gestaltung beraten. Anhand von Beispielen zeigte die Vertreterin auf, wie wichtig die Beratung der Hausbesitzer ist, um "eine gestalterische Einheit" zu erzielen, die aber trotzdem von der Vielfalt leben soll. Sprich: Der ursprünglich Charakter der Au soll herausgearbeitet werden. Dazu zählte sie schmucke, teils begrünte Fassaden, Fensterläden statt glatter, kahler Flächen, schöne Gärten, Bauernzäune und auch neu gestaltete Straßenräume.

Im Fokus standen nun die Förderrichtlinien für private Hausbesitzer. Sie können Maßnahmen, die in die Bausubstanz eingreifen und zu einer Aufwertung führen, bezuschussen lassen. Die Betonung liegt auf können. "Es ist ein Angebot. Es wird hier kein Druck ausgeübt und es besteht natürlich keine Pflicht zur Sanierung", so Oberbürgermeister Ralf Broß. Das Sanierungsprogramm biete die Möglichkeit, städtebauliche Mängel zu beseitigen. Die Zuschüsse werden zu 60 Prozent vom Land unterstützt, den Rest trägt die Stadt.

Auch Abbrucharbeiten werden gefördert, wenn damit ein Bauantrag für ein neues Gebäude in Verbindung steht. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die lediglich "kosmetischer" Natur sind, ebenso wenig wie "Luxussanierungen". "Wir zahlen keine goldenen Wasserhähne", so OB Broß. Hier würde ein Standardsatz zugrunde gelegt.

Elke Reichenbach (SPD+FFR) freute sich, dass die Au "aus dem Dornröschenschlaf erwacht" und dass durch die energetische Sanierung vieles zukunftsfest gemacht werde. Sie erkundigte sich unter anderem nach den Kriterien für erhaltenswerte Gebäude. Dies, so hieß es, werde im Einzelfall geprüft. Man wolle damit auch für ortsbildprägende Gebäude einen Anreiz bieten, die nicht unter Denkmalschutz stehen.

Hubert Nowack fragte sich, wie es überhaupt gelingen soll, ein einheitliches Bild zu schaffen. Ob es ein übergeordnetes Konzept gebe, wollte Michael Gerlich (FDP) wissen. OB Broß betonte, dass eine "Sanierung im Ensemble" nicht das Ziel sei. Es gebe viele unterschiedliche Eigentümer und eben keine Verpflichtung. Gärten und Außenanlagen, so hieß es auf Nowacks Nachfrage, sind von der Förderung ausgenommen, stehen bei der Beratung aber dennoch im Blick. Zu weiteren Fördermaßnahmen wie von der KFW berate man nicht direkt, so die Antwort auf Nachfrage von Hermann Breucha (FWV) – wohl aber dazu, wie diese zusammenhängen können oder nicht.

Für Jürgen Mehl (SPD+FFR) bietet das Förderprogramm eine Chance, die idyllische Au aufzuhübschen. Ob es denn schon Abbruchkandidaten gebe, wollte er wissen. Dies sei der Fall, so die Verwaltung.

Bürger, die Interesse an einer Förderung haben, können diese bei einem Beratungsgespräch mit der Sanierungsstelle der Stadt Rottweil / LBBW Immobilien Kommunalentwicklung abgeklären. Die Gestaltung der Gebäude außen ist zwingend vorab abzuklären, Vereinbarungen müssten dann gehalten werden, sonst werde der Zuschuss gekürzt.

Zu einem Prüfantrag der Grünen, ob für die Au ein Wärmeprogramm im Sinne des Klimaschutzgesetzes erstellt werden kann, fiel die Debatte kurz aus. Die Verwaltung werde prüfen und sei bereits an dem Thema dran, hieß es.

Der Beschluss über die Förderrichtlinien erfolgte im Ausschuss einstimmig. Nun ist die Hoffnung, dass viele Eigentümer das Angebot nutzen, damit die Au eine Aufwertung erhält – und 2028 zum attraktiven Eingangstor der Landesgartenschau wird.

nDie Höhe des Zuschusses wird festgelegt auf Grundlage der Entwurfsplanung eines Architekten (soweit notwendig) und auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen der Handwerker.n Der Zuschuss liegt bei 20 Prozent der förderfähigen Kosten.

n Der Zuschuss beträgt in der Regel pro Gebäude (Einfamilienhaus, Nebengebäude) höchstens 40 000 Euro.

n Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten beträgt der Zuschuss je Wohneinheit maximal 20 000 Euro, jedoch insgesamt pro Gebäude maximal 100 000 Euro.

nBei besonders ortsbildprägenden Gebäuden beziehungsweise bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz

stehen, kann der Zuschuss auf 30 Prozent und auf maximal

200 000 Euro pro Gebäude erhöht werden.  Der Zuschuss für die einzelnen Wohneinheiten erhöht sich analog auf maximal 40 000 Euro je Wohneinheit.