Es gibt eine Grundsteuerreform, welche von den Gemeinden zum 1. Januar anzuwenden ist. (Symbolfoto) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Grundsteuerreform, Hebesatz der Gewerbesteuer sowie die Finanzplanung bis 2028 waren die bestimmenden Themen der Gemeinderatssitzung.

Zunächst erläuterte jedoch Bürgermeister Mark Prielipp nochmals die Eckdaten der Grundsteuerreform, welche von den Gemeinden zum 1. Januar anzuwenden sei.