Das Sparschwein der Stadt Donaueschingen gibt nicht mehr viel her: Wenn das finanzielle Polster aufgebraucht ist, muss die Stadt Schulden machen. Foto: Jens Fröhlich

Die Stadt Donaueschingen steht finanziell an einem Scheideweg. Der Kommune drohen Sparzwang und steigende Verschuldung. Was die Gründe für die schwierige Lage sind.

Die Stadt Donaueschingen steckt in einer angespannten finanziellen Situation: Der Haushaltsentwurf 2026 zeigt ein deutliches Defizit und stellt sowohl die Politik als auch die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen.

 

Wesentliche Gründe dafür sind steigende Aufwände, ein strukturell unausgeglichener Ergebnishaushalt und hohe Investitionsbedarfe, die nur durch neue Schulden gedeckt werden können, wie Stadtkämmerer Tonino Cristiani bei der Gemeinderatssitzung am 14. Oktober ausführte. „Es werden schwierige Zeiten anbrechen“, so der Kämmerer.

Der Ergebnishaushalt der Stadt Donaueschingen weist für das Jahr 2026 ein veranschlagtes Minus von rund 6,53 Millionen Euro aus. Die ordentlichen Erträge aus Steuern, Zuweisungen und Gebühren summieren sich auf 74,36 Millionen Euro, die Aufwendungen aber auf 80,89 Millionen Euro.

Auch im Finanzhaushalt schlägt ein Fehlbetrag zu Buche. „Die laufenden Ausgaben können nicht mehr durch laufende Einnahmen gedeckt werden“, erklärt Cristiani. Die Differenz beträgt rund 1,09 Millionen Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2026 Auszahlungen in Höhe von etwa 19,9 Millionen Euro geplant, denen nur rund 7 Millionen Euro an Einnahmen gegenüberstehen – die Lücke muss durch neue Kredite geschlossen werden.​

Finanzielle Herausforderungen

Die finanziellen Herausforderungen sind vielschichtig. Einerseits aufgrund eines Investitionsdrucks: Die Stadt muss in den nächsten Jahren erhebliche Infrastruktur- und Modernisierungsmaßnahmen stemmen, insgesamt rund 45 Millionen Euro bis 2029, darunter fallen Schulen, Feuerwehr, Straßen und öffentliche Gebäude, die saniert werden müssen. Bis 2029 ist geplant, zusätzliche Kredite in Höhe von rund 31,8 Millionen Euro aufzunehmen. Der Schuldenstand wird damit von 6,2 Millionen Euro Anfang 2026 auf voraussichtlich 34,8 Millionen Euro Ende 2029 wachsen.

Selbst innerhalb eines Haushaltsjahres reichen die Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Bleibt also nur die Aufnahme von Krediten, nachdem Rücklagen und Finanzpolster weitestgehend aufgebraucht sind.​ Gleichzeitig steigen die Kosten für das Personal und für Energie: Die Personalaufwendungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als eine Million Euro. Auch Unterhaltungs- und Energiekosten bleiben auf hohem Niveau – unter anderem als Folge externer Krisen wie der Energiepreisentwicklung.​

Hinzu kommt, dass die Kreis- und die Finanzausgleichsumlage deutlich ansteigen und die Donaueschinger Stadtkasse zusätzlich belasten. Die Kreisumlage beträgt 2026 voraussichtlich 14,43 Millionen Euro und ist damit 1,9 Millionen Euro höher als noch 2025.

Maßvolle Investitionstätigkeit

Die Stadt Donaueschingen reagiert mit einem Katalog an Konsolidierungs- und Überprüfungsmaßnahmen auf die Situation. Trotz interner Sparrunden und Nachsteuerungsmaßnahmen kann der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. „Die leicht zu pflückenden Äpfel haben wir geholt, aber den Standard werden wir mit Blick in die kommenden Jahre nicht aufrechterhalten können“, warnt auch Oberbürgermeister Erik Pauly die Räte vor.

Die Verwaltung appelliert an eine maßvolle Investitionstätigkeit und ständige Überprüfung der Aufgabenerfüllung. Große Teile der Investitionen und deren Folgekosten – etwa Abschreibungen, Instandhaltung und Betrieb – sind bereits jetzt gebunden und schränken Handlungsspielräume künftiger Räte und Generationen ein.​ Im Frühjahr 2026 soll eine Haushaltsklausur stattfinden. Die Haushaltsberatungen starten in der Sitzung des Hauptausschusses am 4. November.

Die Kreisumlage

Abgabe
Die Kreisumlage ist eine Abgabe, die kreisangehörige Gemeinden an den jeweiligen Landkreis zahlen müssen, um dessen laufenden Finanzbedarf zu decken, da die Landkreise meist keine eigenen nennenswerten Steuereinnahmen haben. Die Kreisumlage wird als Prozentsatz der „Umlagegrundlage“ berechnet, wobei der Hebesatz jährlich vom Kreistag festgelegt wird.