Rechtsanwalt Ulrich Trefz erläutert im Kreistag die Möglichkeiten zur Klage wegen des KLF-Defizits. Foto: Juergen Lueck

Der Kreistag stimmt für eine Klage wegen des zu geringen Pflegesatzes. Die Kosten liegen zunächst zwischen 20 000 und 40 000 Euro, können aber steigen.

Was tun gegen das jährliche Defizit der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH (KLF) in Höhe von derzeit 18,5 Millionen Euro? Der Kreistag Freudenstadt will jetzt Druck machen – mit einer Klage. Die könnte sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

 

Als Experte erläutert Rechtsanwalt Ulrich Trefz dem Gremium, welche Möglichkeiten es gibt. Einmal die Klage gegen den Bund auf Basis des Europarechts. Diese Variante empfiehlt er nicht. Weil eine Klinik in Hessen diesen Weg schon geht. Gewinnt die Klinik, würde auch die KLF profitieren. Trefz: „Der Streitwert würde bei 18,5 Millionen Euro liegen – und damit sind die Gerichtskosten höher.“

Der Fachanwalt empfiehlt die Klage gegen das Land

Trefz empfiehlt den Weg über den „primären pflegesatzrechtlichen Rechtsschutz“. Heißt: Der Landkreis ruft die Schiedsstelle an wegen des zu niedrigeren Pflegesatzes. Falls die ablehnt, kann der Landkreis dann beim Verwaltungsgericht gegen das Land klagen.

Das bietet die Chance, dass das Verwaltungsgericht dann das Bundesverfassungsgericht anruft, um die konkreten Bundesgesetze und Rechtsnormen zu überprüfen. Rechtsanwalt Trefz: „Der Streitwert ist in diesem Fall auf 2,5 Millionen Euro gedeckelt. Damit sind die Gerichtskosten geringer.“

Jurist dämpft die Erwartungshaltung

Trefz: „Man sollte nicht mit all zu viel Erwartungshaltung dran gehen.“ Aber: Weil es mehrere Schritte gibt, kann der Kreistag Freudenstadt jedes Mal überlegen, ob er noch weiter geht. Trefz: „Ich würde diese Schritte alle politisch flankieren.“

Landrat Klaus Michael Rückert (CDU): „Wir stehen finanziell so dreckig da, dass ich ihnen nur empfehlen kann, diesen zweiten Weg zu gehen.“

Die Kreisräte Peter Rosenberger (links) und Michael Ruf (beide CDU) sind für die Klage: „Wir dürfen den Schwanz nicht einziehen, sonst nimmt man uns nicht ernst.“ Foto: Juergen Lueck

Michael Ruf, CDU-Fraktionschef und Bewerber für den Posten des Landrats, meint: „Es ist juristisch sehr ernüchternd, wie die Erfolgsaussichten sind. Dennoch glaube ich: wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Wir können nicht anders.“

Rufs Fraktionskollege Peter Rosenberger – auch Oberbürgermeister von Horb – ergänzt: „Wir sollten uns getrauen, das Land zu verklagen. Wir sind in einer Situation, die hoffnungslos erscheint. Wenn wir den Schritt nicht tun, dann sind wir ein zahnloser Tiger. Wir dürfen den Schwanz nicht einziehen, sonst nimmt man uns nicht ernst.“

SPD-Fraktionschef Gerhard Gaiser hatte den Antrag auf Klage gestellt: „Wir müssen einen Marathon hinlegen. Wenn wir den Zustand akzeptieren, können wir nichts gewinnen.“

Bischoff warnt vor Klage aus Trotz

Kreisrat Dieter Bischoff (Freie Wähler): „Klingt alles nebulös. Man sollte nicht aus Trotz in ein Verfahren einsteigen. Mich macht nachdenklich, dass wir keine Mitstreiter finden.“

Fachanwalt Trefz: „Es ist ein dickes Brett zu bohren. Die große Masse wird sich freuen, wenn einer vorangeht.“ Es gebe auch nicht die Möglichkeit einer Sammelklage – jeder Landkreis müsse einzeln vor die Schiedsstelle ziehen. Dann könne man versuchen, ein Musterverfahren zu führen.

Katrin Schindele – Kreisrätin und CDU-Landtagsabgeordnete – fragt nach den Kosten eines Verfahrens. Trefz: „Ein höherer fünfstelliger Betrag. In den ersten Schritten rechne ich zunächst zwischen 20 000 und 40 000 Euro.“

Landrat Rückert: „Wir müssen parallel auch den politischen Weg gehen. Und versuchen, weiter Kompagnons zu finden.“

Dann wird abgestimmt. 32 Kreisräte – und damit die Mehrheit – sind für die Klage.