Zum Konzept der Ganztagsschulen gehört auch ein beaufsichtigtes Mittagessen. Foto: dpa

Die Ganztagsschule soll in Baden-Württemberg zur Regel werden. Jetzt ist ein letzter Stolperstein aus dem Weg geräumt: Land und Kommunen haben sich auf ein Finanzierungsmodell geeinigt. Zuletzt war noch strittig, wer die Aufsicht beim Mittagessen zahlt.

Die Ganztagsschule soll in Baden-Württemberg zur Regel werden. Jetzt ist ein letzter Stolperstein aus dem Weg geräumt: Land und Kommunen haben sich auf ein Finanzierungsmodell geeinigt.

Stuttgart - Das Land und die Kommunalverbände haben sich nach langem Ringen auf die Finanzierung der Ganztagsschule geeinigt. Die konkreten Ergebnisse werden nach Angaben des Kultusministeriums am Donnerstag in Stuttgart von den Beteiligten vorgestellt.

Zuletzt war noch strittig, wer während der verlängerten Pausen am Mittag die Aufsicht stellt. Die Kommunen hatten sich bereiterklärt, das Personal für das Mittagessen in der Ganztagsschule bereitzustellen, aber nicht für die Betreuungszeit darum herum. Dafür war das Land dem Wunsch der Kommunen entgegenkommen, den Ganztag flexibler zu gestalten. Demnach sollten je sieben oder acht Zeitstunden an drei oder vier Tagen in der Woche möglich sein.

Die Ganztagsschule soll im nächsten Schuljahr nach fast fünf Jahrzehnten von einem Schulversuch zu einer Regelschule werden. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wird derzeit erarbeitet. Das beaufsichtigte Mittagessen, das zum Ganztagskonzept gehört, ist seit Jahren Zankapfel zwischen Kommunen und Land.

Knackpunkt in den Verhandlungen waren auch die Kriterien für die Genehmigung der Anträge auf die Einrichtung einer Ganztagsschule. Bislang sei das „öffentliche Bedürfnis“ das einzige Merkmal dafür, hatte der Städtetag moniert. Wenn aber mehr Anträge eingingen als in Zeiten knapper Kassen Ressourcen zur Verfügung stünden, müssten Kriterien für eine Reihenfolge gefunden werden. Ein reines Windhundprinzip nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ dürfe es nicht geben.