Für das Ehrenamt Gemeinderat gibt es in den Kommunen eine finanzielle Entschädigung (Symbolfoto). Foto: Monika Skolimowska/dpa

Die Arbeit als Gemeinderat ist zwar ein Ehrenamt, eine finanzielle Entschädigung gibt es trotzdem. Wie hoch diese ausfällt, unterscheidet sich im Kinzigtal teils deutlich.

Das Jahresende steht unmittelbar bevor. Für die Gemeinderäte in den Kinzigtalgemeinden bedeutet das auch: Ihre finanzielle Entschädigung für das Amt wird ausbezahlt. Zwar sind Gemeinderäte ehrenamtlich aktiv, dennoch gibt es einen finanziellen Ausgleich. Wie das geregelt wird, entscheiden die Gremien selbst. Ein Blick in die Satzungen der Kinzigtal-Kommunen zeigt: Die Zahlen unterscheiden sich teils deutlich.

 

Haslach: Die einwohnerstärkste Kommune zahlt ihren Gemeinderäten auch die mit Abstand höchste Jahrespauschale, nämlich 600 Euro. Für Fraktionsvorsitzende und Gruppensprecher gibt es zusätzlich 600 Euro pro Jahr. Neben der Pauschale gibt es laut der 2023 angepassten Satzung für die Haslacher Gemeinderäte Geld „für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse je Sitzung in Höhe von 60 Euro“. Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen derselben Gremien wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Sitzungsgeld (30 Euro) gibt es in Haslach auch für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung einer Gemeinderatssitzung oder seiner Ausschüsse dient. Für ein „einfaches Ratsmitglied“ wären das nur mit den 14 Ratssitzungen in diesem Jahr 1440 Euro. Nimmt man Fraktionssitzungen und Ausschüsse hinzu, wächst der Betrag weiter. Außerdem erhalten die Stellvertreter des Bürgermeisters eine jährliche Pauschale von 400 Euro.

Steinach: In der Nachbargemeinde wird ebenfalls auf eine Jahrespauschale gesetzt. Sie liegt seit der jüngsten Anpassung 2024 bei 300 Euro. Ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro gibt es je Gemeinderatssitzung. Ein jährlichen Grundbetrag von 150 Euro erhält der erste Bürgermeisterstellvertreter, für weitere Vertreter gibt es 100 Euro. Bei beispielhaften 14 Ratssitzungen wären das für ein Ratsmitglied 860 Euro.

Manche Gemeinden setzen auf die gleiche Entschädigung

Mühlenbach: Geringer fällt die Jahrespauschale in Mühlenbach aus. 150 Euro gibt es hier für Ratsmitglieder. Für den ersten Bürgermeisterstellvertreter zudem 200 Euro, weitere Bürgermeistervertreter bekommen jährlich 100 Euro. Hinzu kommt das Sitzungsgeld. Dabei wird nach der Dauer unterschieden. Für Gemeinderatssitzungen bis zu drei Stunden gibt es 20 Euro, bei bis zu sechs Stunden 35 Euro und sollte es noch länger dauern gibt es den Höchstsatz von 45 Euro. Bei 14 „kurzen“ Sitzungen bekäme das „einfache Ratsmitglied“ hier 430 Euro.

Fischerbach: Der Gemeinderat hat in der Gemeinde 2023 seine Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 2023 angepasst. Die Entschädigung gleicht seither der der Gemeinde Mühlenbach.

Hofstetten: In der Kommune gibt es einen Jahresgrundbetrag von 150 Euro. Hinzu kommt Sitzungsgeld, abhängig von der Dauer der Ratssitzung. Bei bis zu drei Stunden sind es 20 Euro, bei bis zu sechs Stunden 35 Euro und geht es noch länger, greift der Höchstsatz von 45 Euro. Die beiden Bürgermeisterstellvertreter erhalten zusätzlich eine jährliche Entschädigung von je 200 Euro.

Hausach: In der „Stadt unter der Burg“ gilt seit dem 1. Juli 2024 eine angepasste Satzung für die Entschädigung der Ehrenamtlichen. Die Räte erhalten einen Grundbetrag von jährlich 360 Euro. Auch für die Teilnahme an Sitzungen des Rates sowie Ausschüssen gibt es in Hausach eine Entschädigung: 60 Euro, unabhängig der Dauer. Jährlich kommen für den ersten Bürgermeisterstellvertreter 240 Euro hinzu, weitere Stellvertreter bekommen zusätzlich 120 Euro. Bei 14 Gemeinderatssitzungen wären das – ohne die Ausschusssitzungen – für ein „einfaches Mitglied“ bereits 1200 Euro im Jahr.

Wolfach: In der Gemeinde gibt es anstelle des jährlichen einen monatlichen Grundbetrag. Er liegt bei 25 Euro. Hinzu kommt ein Sitzungsgeld in Höhe von 37,50 Euro. Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters erhält für seine Tätigkeit zudem jährlich eine Entschädigung von 300 Euro, weitere Stellvertreter 150 Euro. Gemeinderäte mit Wohnsitz in den Stadtteilen Kinzigtal und Kirnbach bekommen eine jährliche Reisekostenpauschale von 60 oder 120 Euro – abhängig vom Wohnort. Für unseren „Mustergemeinderat“ gäbe es nach 14 Sitzungen 825 Euro.

Oberwolfach: Die Nachbarkommune hat eine niedrigere monatliche Pauschale für Gemeinderäte. Sie liegt bei 15 Euro. Das Sitzungsgeld ist allerdings etwas höher: 40 Euro. Räte die Kinder bis zwölf Jahre in ihrem Haushalt betreuen bekommen zudem 15 Euro Pauschale monatlich. Der erste Stellvertreter des Bürgermeisters erhält für seine Tätigkeit zudem jährlich eine Entschädigung von 300 Euro, weitere Stellvertreter 200 Euro. Bei 14 Ratssitzungen bekäme der (kinderlose) Beispielgemeinderat also 740 Euro im Jahr.

Nicht alle befürworten eine Erhöhung

Hornberg: Eine Anpassung der Satzung aus dem Jahr 2011 stand bei der Sitzung des Gemeinderates am 21. Juni 2023 auf der Tagesordnung. Die damalige Diskussion offenbarte unterschiedliche Einstellungen der Räte zu einer Erhöhung. Letztlich setzten sich die Kritiker durch. Ein Antrag des Gemeinderats Hermann Lehmann (CDU), die Entschädigungssätze nicht zu erhöhen, fand mit acht zu fünf Stimmen eine Mehrheit. Weiterhin bekommen die Gremiumsmitglieder daher ein Sitzungsgeld von 25 Euro. Der Jahresbetrag für die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder liegt bei 188 Euro. 538 Euro jährlich blieben bei 14 Sitzungen für einen Gemeinderat übrig.

Gutach: Auch in der Bollenhutgemeinde sind die Zahlen in die Jahre gekommen. Zum 1. Februar 2011 trat sie in Kraft. Hier liegt der Jahresgrundbetrag bei 100 Euro, 35 Euro gibt es je Gemeinderatssitzung. Die Stellvertreter des Bürgermeisters bekommen zusätzlich jährlich weitere 100 Euro. Bei beispielhaften 14 Ratssitzungen käme ein Gremiumsmitglied so auf 590 Euro im Jahr.

Weitere Entschädigungen

Neben den Jahrespauschalen und Sitzungsgeldern gibt es je nach Gemeinde zudem weitere Beträge. So gibt es etwa, vergleichbar zu den Sitzungspauschalen, Entschädigungen für die Vertretung des Bürgermeisters bei einem Termin oder auch Fahrtkosten die abgerechnet werden können. Räte, die Kinder oder Angehörige betreuen beziehungsweise pflegen muss, bekommen je nach Gemeinde unterschiedliche Entschädigungen.