Es geht zwar nur um 80 000 Euro, aber immerhin: Bei den Zinsen spart das Freibad, die Stadt Oberndorf verdient daran.
Das Freibad ist der Stadt lieb und teuer. Und so wird es wohl auch bleiben. Bei allen Diskussionen in den vergangenen Sitzungsrunden im Gemeinderat, wie man Attraktivität hoch und Kosten – beziehungsweise deren Steigerung – möglichst gering halten kann, wurde klar: Das ist kaum machbar. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs weist kontinuierlich ein negatives Ergebnis aus. Und weitere Investitionen stehen an.
In der Sitzung am Dienstag ging es um eine Investition, die inzwischen schon wieder ein Weilchen her ist: 2023 musste die Steuerungstechnik erneuert werden. Eingeplant war dafür seinerzeit eine Kreditaufnahme in Höhe von 88 000 Euro. Der tatsächliche Bedarf beläuft sich auf 80 000 Euro, die jetzt vom Gemeinderat als „inneres Darlehen“ gewährt wurden.
Wie eine Musterlösung
Das Geld kommt aus der so genannten „ZVK“-Rücklage, Mittel, für deren Verwendung noch einmal besondere Voraussetzungen gelten. Der aktuelle Fall liest sich ein bisschen wie eine Musterlösung.
Die ZVK-Rücklage ist laut Verwaltung seit 2017 vollständig einbezahlt. Im städtischen Haushalt ist das Geld kassenmäßig da. Das heißt: Es ist keine Luftbuchung oder über einen Kredit akquiriert. Ausgegeben wird es in einen Eigenbetrieb, zur Finanzierung der erfolgten Investition, wobei die Textgrundlage auch die konkrete Maßnahme erfasst.
Gegen tendenziell fallende Zinsen
Die Regelzeit für das zinsgebundene Darlehen beträgt 15 Jahre. Die Tilgungsraten fließen wieder direkt in die ZVK-Rücklage. Die Zinsen, leicht höher als derzeit bei Geldanlagen, bei denen sich zudem sinkende Zinsen andeuten, kommen dem Stadtsäckel zugute.
Der städtische Eigenbetrieb muss für seinen Kredit Zinsen abführen, die leicht unter den derzeit marktüblichen liegen. Ein Sonderkündigungsrecht gewährleistet die Zugriffsmöglichkeit der Stadt auf das Geld, für den Fall, dass die ZVK-Rücklage bedient werden muss.
„Win-win“
Fazit: Notwendige Investition ist getätigt. Die Nachfinanzierung ist zu günstigeren Konditionen möglich als auf dem Markt. Und der Darlehensgeber erhält mehr Zinsen als eine – bei ZVK-Mitteln ohnehin möglicherweise problematische – Anlage bringen würde. Das liest sich wie eine klassische „Win-win-Situation“, die der Gemeinderat so auch einstimmig herbeiführen wollte.