Die Finanzsituation der Gemeinde Brigachtal ist angespannt, wie der Haushaltsplan für das laufende Jahr zeigt. Einige Investitionsmaßnahmen sind mit Sperrvermerken versehen.
In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Dezember legte Rechnungsamtsleiterin Martina Enderlein mit dem Haushaltsplan 2026 ein Mammutwerk von fast 600 Seiten vor.
Zusammenfassend wird im Ergebnishaushalt für das Planjahr 2026 ein negatives ordentliches Ergebnis verzeichnet, welches sich für die Folgejahre weiterhin verschlechtern wird, trug sie vor.
Durch die Bildung von Rücklagen in der Vergangenheit können Entnahmen aus den Eigenkapitalrücklagen vorgenommen werden: „Es muss in den kommenden Jahren gut gewirtschaftet werden, damit das Basiskapital nicht eingesetzt werden muss“, mahnte sie.
Die Planung 2026 sehe eine Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von minus 523 900 Euro vor.
Im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte Überauchen wurden bereits mehrere Projekte erfolgreich realisiert, darunter das Dorfhaus und die Kita am Bondelbach. Ein weiteres Vorhaben ist die Sanierung des ehemaligen Heimatmuseums, das aus verschiedenen Förderprogrammen unterstützt wird.
Neues Feuerwehrfahrzeug
Für den Brandschutz ist unter anderem die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs veranschlagt.
Martina Enderlin erklärte, dass einige Investitionsmaßnahmen mit Sperrvermerken versehen sind, welche der Gemeinderat im laufenden Haushaltsjahr freigeben müsse.
Bei den Sperrvermerken handelt es sich um eine neue Tartanbahn mit Kosten von 350 000 Euro, den Wegebau „Kiefernweg“ mit Kosten in Höhe von 50 000 Euro und den Kauf einer Orgel für die Friedhofskapelle in Höhe von 15 000 Euro.
Obwohl für den Haushalt 2026 keine ausgeglichenen Ergebnisse im Ergebnishaushalt erzielt werden, bleibe die Gemeinde Brigachtal handlungsfähig. Es können bisher vorhandene Angebote aufrechterhalten und die öffentlichen Einrichtungen bereitgestellt werden, betonte sie.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 600 000 Euro, so Enderlein. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3 500 000 Euro.
Der Steuersatz für die Grundsteuer A wird auf 455 von Hundert festgesetzt, für die Grundsteuer B auf 395 von Hundert sowie für die Gewerbesteuer auf 370 von Hundert.
Pro-Kopf-Verschuldung
Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt für den Kernhaushalt zum 31. Dezember 2026 laut bisherigen Planungen 590 Euro pro Einwohner, im Vorjahr waren es 484 Euro. Dazu kommen noch die Schulden der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Glasfasernetz und Kommunalwirtschaftlicher Wohnraum. Die Gesamtverschuldung beträgt somit zum Jahresende voraussichtlich insgesamt 4660 Euro pro Einwohner.