Raketen in der Schömberger Innenstadt: Das wird voraussichtlich dieses Jahr an Silvester verboten sein. Foto: Beck Photography – stock.adobe.com

Wo sind in Schömberg keine Feuerwerkskörper erlaubt? Die Stadt hat klare Vorstellungen und präsentiert diese dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung.

Bereits Anfang des Jahre hat die Stauseestadt Schömberg auf Beschwerden von Anwohnern des Marktplatzes reagiert, die keine Lust mehr haben auf Schäden durch Böller und Raketen in der Silvesternacht. Die Verwaltung formulierte nun eine Allgemeinverfügung, die sie dem Gemeinderat am Mittwoch vorstellen wird. Wir haben bereits einen Blick hinein geworfen.

 

Ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden gilt sowieso schon. Insbesondere im Altstadtkern von Schömberg sind die ältere Gebäude praktisch ausschließlich in Fachwerkbauweise erstellt.

Geltungsbereich klar formuliert

In der nun verfassten Allgemeinverfügung, die dann bereits in wenigen Wochen greifen soll, ist der Geltungsbereich klar formuliert: Im Bereich der Altstadt innerhalb der Grenzen Schweizer Straße, Marktplatz, Zehntscheuervorplatz, Alte Hauptstraße, Badstubengasse, Gaberstallgasse, Schulgasse, Rathausgasse, Schulviertelgasse, Kreuzgasse, Suppenlochgasse, Kirchgasse, Kaplaneigasse, Rauchwinkelgasse, Spitalgasse und Maxgasse einschließlich der jeweiligen Straßenflächen darf nicht geböllert werden – vorausgesetzt der Gemeinderat stimmt dem so zu.

Tabu ist dann konkret das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2/F2 – Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.

Zur Begründung für das geplante Vorgehen der Stadt heißt es in der bereits vorliegenden Beschlussvorlage: „Die Altstadt von Schömberg, insbesondere der Marktplatz und der Zehntscheuervorplatz, wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern.“

Schlechte Erfahrungen in der letzten Silvesternacht gemacht

Immer mehr komme es dabei zu einem „leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen, aber insbesondere für die Bausubstanz der Altstadt“, heißt es weiter.

Die zurückliegende Silvesternacht habe gezeigt, dass fehlgeleitete Raketen erhebliche Schäden an Gebäuden anrichten können. Im Brandfall sei durch die geschlossene Bauweise ein sehr großes Schadensausmaß zu befürchten.

Wer sich nicht an die womöglich bald geltende Verordnung hält, dem droht laut der Allgemeinverfügung eine saftige Geldstrafe, diese kann demnach bis zu 50 000 Euro betragen.

Balingen sieht Voraussetzungen für dortige Innenstadt nicht erfüllt

Die Stadt Schömberg scheint sich ihrer Sache sicher zu sein, dieses Verbot so umsetzen zu können. Das ist nicht überall so: Auch in Balingen wurde ein entsprechendes Böllerverbot diskutiert. Dort sah die Stadtverwaltung die Voraussetzungen für ein Abbrennverbot von Raketen und Co. für die gesamte Balinger Innenstadt nicht erfüllt.

Der Gemeinderat Schömberg tagt zum Thema Böllerverbot und weiteren Themen am kommenden Mittwoch, 10. Dezember, ab 18.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in der Wellendinger Straße 48.