Stadtbrandmeister Frank Müller und Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar erinnern an das städtische Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Rottweiler Innenstadt. Entsprechende Tafeln werden in der Innenstadt angebracht. Foto: Stadt Rottweil/Hermann

Was ein Feuer in der eng bebauten Rottweiler Innenstadt auslösen könnte? Nicht auszudenken. Deshalb hat Rottweil 2009 als eine der ersten Städte in Baden-Württemberg ein Feuerwerksverbot erlassen. Und dabei bleibt es. Die Regeln sind streng.

Rottweil - Auch wenn sich nach drei Jahren Pause während der Corona-Pandemie nun manch einer auf ein Feuerwerk in der Silvesternacht freuen wird: In der historischen Innenstadt von Rottweil ist dafür der falsche Ort. Stadtverwaltung und Feuerwehr erneuern das Verbot, das dort bereits seit über zehn Jahren zum Schutz der historischen Bausubstanz gilt.

Der Grund sind Brände in vergleichbaren Altstädten wie Tübingen und Villingen, die durch Feuerwerksraketen ausgelöst worden waren, wie die Stadt erinnert. "Ohnehin gesetzlich verboten ist Feuerwerk übrigens im direkten Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden wie beispielsweise historischen Häusern", erklären Stadtbrandmeister Frank Müller und Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar.

Raketen wirken wie Brandbeschleuniger

Seit der Verhängung des Verbots in Rottweil 2009 haben viele Gemeinden mit historischen Gebäuden nachgezogen. Und das aus gutem Grund, weiß der Stadtbrandmeister: "Wenn Raketen beim Aufsteigen an Dachbalken oder Aufzugsgaupen hängen bleiben, wirken sie wie Brandbeschleuniger", betont Müller. In der historischen Innenstadt von Rottweil fehlen zudem Brandwände zwischen den mittelalterlichen Gebäuden. "Wenn es einmal brennt, kann sich das Feuer rasend schnell verbreiten."

Hinterhöfe problematisch

Problematisch sind auch die Innen- und Hinterhöfe, in denen oft erhebliche Brandlasten lagern. Sorgen bereiten den Feuerwehrleuten zudem die engen Gassen, da dort Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall nur schwer vorwärtskommen. Das Ordnungsamt hat vor diesem Hintergrund wieder ein Verbot für die gesamte historische Kernstadt erlassen: "Ausgeschlossen sind ausnahmslos alle Formen von Feuerwerk – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche", betont Renate Glatthaar.

Wie schnell es an Silvester zu einem Brand kommen kann, zeigt die jährliche Bilanz des Polizeipräsidiums. So wurden beispielsweise 2018 im Präsidiumsbereich 30 Brände gemeldet.

Grenze entlang der ehemaligen Stadtbefestigung

Nach den Weihnachtsfeiertagen wird die Stadtverwaltung die Verbotszone wieder mit Schildern markieren. Die Grenze kann man sich ganz einfach merken: Sie verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung um den historischen Stadtkern herum (siehe Karte).

50 Euro Bußgeld

Ein Verstoß gegen das Feuerwerksverbot ist übrigens kein "Kavaliersdelikt", wie Renate Glatthaar unterstreicht: "50 Euro drohen jedem, der sich nicht daran hält. Und wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen."

Die Stadt Rottweil appelliert außerdem, auch auf die Tierwelt Rücksicht zu nehmen: Im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben oder von Pferdehaltungen, an Waldrändern und in der Feldflur können Böller und Raketen Tiere in Angst und Panik versetzen. "Die Tiere könnten nachhaltige Schäden erleiden oder ausbrechen. Deshalb sollte auch in den genannten Bereichen kein Feuerwerk gezündet werden", so Stadtbrandmeister Müller.

Die Tiere leiden

"Und auch viele Haustiere leiden erheblich während des Feuerwerks. Tierhalter sollten für die Tiere einen geeigneten, geschützten Platz suchen beziehungsweise Hunde und Katzen an Silvester nicht alleine zu Hause lassen", rät Renate Glatthaar. Und noch ein Tipp: Brennbare Gegenstände sollten an Silvester von Balkonen oder Terrassen weggeräumt werden. "Das gilt auch für Weihnachtsbäume und Adventskränze. Die sind gerade zwischen den Jahren besonders gefährlich, da schon ausgetrocknet", so Frank Müller. Zudem sollten Fenster und Türen sicherheitshalber geschlossen werden.

Tipps und Hinweise der Feuerwehr

Beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk:

• Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
• Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten
• Gebrauchsanweisung beachten!
• Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
• Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
• Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
• Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung!
• Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
• Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
• Raketen und Knaller nicht in der Nähe von Hecken oder brennbaren Pflanzen und Bewuchs abfeuern!
• Feuerwerksbatterien nicht auf der Straße betreiben, da hier eventuell Rettungskräfte durchfahren müssen!
• Bitte räumen Sie nach dem Schießen die Straße zügig wieder von großen Feuerwerkskörpern und vor allem von Glasflaschen und größeren Gegenständen!

Weitere nützliche Tipps finden sich hier.