Alpirsbach verbietet an manchen Orten das Zünden von Feuerwerk – etwa vor dem Kloster in der Stadtmitte (Archivbild). Foto: Thomas Fritsch

In Alpirsbach gibt es seit diesem Jahr eine neue Böllerverbotszone. Wo der Himmel an Silvester dunkel bleibt, und wieso sich Böllerfans lieber an das Verbot halten sollten.

Für viele Menschen gehört ein Feuerwerk genau wie Bleigießen, Glücksbringer und gute Vorsätze einfach zu Silvester dazu – es ist Tradition. Dennoch gibt es zwei gute Gründe, wieso sich Böllerfans überlegen sollten, ob sie und insbesondere wo sie ihre Feuerwerkskörper zünden.

 

Die Tradition ist riskant: „In den letzten Wochen häufen sich Vorfälle, bei denen der vermeintliche Spaß mit Feuerwerkskörpern schnell zu einer ernsthaften Gefahr wurde“, schreibt das Polizeipräsidium Pforzheim in einer Pressemitteilung.

Bereits mehr als ein Dutzend Einsätze, die auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind, habe das Präsidium seit Anfang Dezember verzeichnet. Die gemeldeten Vorfälle reichten dabei von „grobem Unfug“ bis hin zu strafrechtlich relevanten Delikten wie Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung.

Appel an die Bevölkerung

Der Appell der Polizei ist daher klar: Keine illegalen Feuerwerkskörper wie beispielsweise Polenböller abbrennen. Doch auch bei den Feuerwerken, die den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen, gibt es ein paar Dinge zu beachten.

„In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (für den privaten Gebrauch) nur am 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr abgebrannt werden“, schreibt die Polizei weiter. Auch beim Ort sollte aufgepasst werden: „Zünden Sie Feuerwerkskörper nur an sicheren Orten, weit entfernt von Menschenmengen, Gebäuden oder Tieren“.

Böllerverbotszone in Alpirsbach

In manchen Städten gibt es zudem auch ganz ausdrückliche Böllerverbotszonen, so auch in Alpirsbach: „Das Verbot umfasst den Bereich innerhalb der Grenzen zwischen der Grundschule Alpirsbach, dem Kloster, dem Museum, dem Rathaus, der Glauner-Villa bis hin zum Hotel Löwen-Post“, erklärte die Leiterin des örtlichen Ordnungsamtes Ute Schufen auf Anfrage unserer Redaktion.

„Hierzu zählen insbesondere die Straßenzüge Schulhausberg, Schillerstraße, Wasak, Ambrosius-Blarer-Platz, Klosterplatz, Marktplatz sowie der vordere Bereich der Krähenbadstraße, jeweils einschließlich der gesamten Straßenflächen“, ergänzt sie.

Die Verbotszone ist neu. Denn der Alpirsbacher Gemeinder hat einen entsprechenden Beschluss erst in diesem Jahr gefasst. Beim aktuellen Silvesterfest wird die Verbotszone nun das erste Mal umgesetzt. Die Stadt gibt dabei allen Böllerfans auch gleich einen guten Grund an die Hand, sich an das Verbot zu halten: Bei Missachtung können laut Schufen hohe Strafen von bis zu 50 000 Euro drohen.