Nun ist es klar: Das ehemals aktive Mitglied der Feuerwehr Brigachtal muss sich wegen Brandstiftung vor Gericht verantworten. Die Anklage wurde vom zuständigen Richter zugelassen.
Die mutmaßliche Brandstiftung durch einen Angehörigen der Feuerwehr Brigachtal, der seit dem Erheben der Vorwürfe nicht mehr aktiv ist, wird juristisch aufgearbeitet. Der 37-Jährige muss sich nun vor Gericht verantworten.
Die Nachricht schlug im Juli vergangenen Jahres ein, wie eine Bombe: Ein Mitglied der örtlichen Feuerwehr soll für eine ganze Serie von Brandstiftungen in Brigachtal verantwortlich sein. Zumindest für einen schwerwiegenden Fall reichen die Ergebnisse der Ermittlungen aus, um den Mann auf die Anklagebank zu bringen.
Konkret geht es um den Brand eines Klengener Wohnhauses im Mai 2022. Der Ex-Feuerwehrmann wird beschuldigt, mitten in der Nacht einen Carport angezündet zu haben. Die Flammen griffen daraufhin auf das Mehrfamilienhaus über. Nur mit Glück konnten alle Bewohner das Haus unverletzt verlassen. Schon damals war der 37-Jährige im Fokus der Ermittlungen.
Haftbefehl erwirkt – trotzdem auf freiem Fuß
Im darauffolgenden Juli hatte die Staatsanwaltschaft schließlich einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erwirkt, allerdings reichten die objektiven Beweise gegen ihn nicht für einen dringenden Tatverdacht aus, er wurde kurz nach seiner Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.
Weitere Ermittlungen führten schließlich dazu, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz im März Anklage gegen den mutmaßlichen Brandstifter erhob. Demnach ist der zuständige Staatsanwalt nach dem Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von der Schuld des Angeklagten überzeugt.
Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen
Beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen hatte der hierfür zuständige Richter Christian Bäumler in den vergangenen Wochen die Anklage überprüft – in der Folge wurde nun die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen, wie Gerichtssprecher Bernhard Lipp auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt. Konkret heißt das: Der nunmehr Angeklagte landet vor Gericht. Er muss sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten, die mit einer Freiheitsstrafe bestraft wird.
Laut Lipp findet die Hauptverhandlung am 14. September statt. Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung wird die Staatsanwaltschaft erstmals ihre Beweise vor Gericht darlegen. Wie unsere Redaktion erfahren hatte, dürften dabei unter anderem Funkzellen- und Handyauswertungen eine Rolle spielen.
Weitere Brände bleiben bislang ungeklärt
Die Ermittler hatten zudem ein Gutachten des Landeskriminalamts angefordert. Die Staatsanwaltschaft hielt sich bislang aber bedeckt, welche Ergebnisse sich daraus ergaben und ob sie möglicherweise hinsichtlich der Beweislast gegen den 37-Jährige entscheidend waren.
Mit Spannung dürfte auch erwartet werden, ob der mögliche Verdacht hinsichtlich der weiteren Brandstiftungen in Brigachtal beim Prozess eine Rolle spielt. Für zahlreiche Feuer, die von einem bislang Unbekannten gelegt wurden, sieht man den Ex-Feuerwehrmann verantwortlich. Ausreichende Beweise fehlen jedoch offenbar – auch wenn der Mann fußläufig zu einer Vielzahl der bislang ungeklärten Brandfälle wohnt.
Die Feuerwehr Brigachtal hatte sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den 37-Jährigen reagiert. Der Mann rückt sei dem nicht mehr zu Einsätzen aus, der Funkmelder war direkt eingezogen worden.
Schwere Brandstiftung
Paragraf 306a des Strafgesetzbuchs
Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer (1) ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, (2) eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder (3) eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.