Der Bebauungsplan „Haltingen Nordwest“ soll nicht die gesamte Fläche um Festhalle und Sägischopf umfassen, sondern nur noch jene, auf der die Feuerwache Nord entsteht.
Nach dem Ortschaftsrat Haltingen stimmte am Dienstag auch der Bauausschuss dafür, den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haltingen Nordwest“ signifikant zu reduzieren.
Weil für die Bereiche südlich des Sägischopfs „ein finales Konzept der Neuordnung bislang fehlt“, solle dieser Bereich nun ausgeklammert werden, erläuterte Birthe Fischer von der Stadtbau Lörrach.
Denn die Errichtung der Feuerwache Nord, in der die Abteilungen Haltingen und Lörrach zusammengelegt werden sollen, sei so dringend, dass dafür rasch Planungssicherheit geschaffen werden müsse, ergänzte die Planerin.
Deshalb wolle man nun nördlich des Sägischopfs eine 0,8 Hektar große „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbindung Feuerwehr ausweisen, in der ein großes zusammenhängendes Baufenster eingezeichnet werde, in dem sich der Siegerentwurf des Büros Hippmann gut realisieren lasse.
Das neue Feuerwehrgebäude lasse sich später sogar erweitern, wobei als maximale Länge 110 Meter festgesetzt seien. Artenschutz-, Umweltschutz-, Lärm- und Verkehrsgutachten lägen bereits vor, so dass man, ein positives Votum des Gemeinderates am 21. April, vorausgesetzt, schon im Mai in die frühzeitige Anhörung der Behörden gehen könnte.
„Voraussetzungen haben sich geändert“
Bürgermeister Lorenz Wehrle erläuterte, dass sich die Voraussetzungen im Laufe des zurückliegenden Jahres geändert hätten.
War man zunächst davon ausgegangen, dass die Festhalle nicht mehr saniert werden kann und deshalb zeitnah eine neue Halle gebaut werden muss, so habe man zwischenzeitlich eine wirtschaftliche Sanierungslösung gefunden, die einen Weiterbetrieb für mindestens zehn Jahre ermögliche. „Es besteht hier also kein Handlungsdruck mehr“, so Wehrle.
Vorschläge liegen vorerst auf Eis
Er erinnerte an den „Ideenteil“ des Architekturwettbewerbs für das „Feurwehrhaus Nord“, der eine Fülle von Vorschlägen für eine Neuordnung des Geländes südlich des Sägischopfs erbracht habe, bis hin zu einer Wohnbebauung. Es würde keinen Sinn machen, „da jetzt einfach irgendwelche Baufenster einzuzeichnen“, sage er.
Käme Wohnbebauung überhaupt in Frage?
Wohnbebauung jedoch hätten Gemeinde- und Ortschaftsrat hier ausgeschlossen, stellte Thomas Bayer klar. Schon vor Wehrles Amtsantritt habe man festgelegt, „dass das ein öffentlicher Bereich für die Bevölkerung bleiben soll“.
„Beschlossen, aber auch ausgeschossen, ist hier nichts“, meinte Wehrle: „Alles ist offen“. Da die Festhalle bis auf weiteres an ihrem alten Standort bleibe, habe sich eine Wohnbebauung aber erledigt, ergänzte Axel Schiffmann.
Stadt erwirbt weiteres Grundstück
Die Fläche, mit der man in die Offenlage gehen werde, werde sich noch um ein angrenzendes dreieckiges Grundstück erweitern, das die Stadt ebenfalls erworben habe, so Wehrle abschließend. Herausgenommen habe man dieses zunächst, weil man dort eine kartierte Streuobstwiese angenommen habe.
Mehr Fläche steht für Wehr zur Verfügung
Die dort stehende Kirschbaumplantage sei aber nicht als eine solche eingestuft worden, weshalb sie nun ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr ausgewiesen werden soll. Geplant sei auf dieser Fläche bislang aber nichts, versicherte der Bürgermeister auf Nachfrage von Bernhard Scharf.
Viele Detailfragen, etwa zur endgültigen Parkplatzanordnung, zur Befestigung der Park- und Verkehrsflächen und zu Materialien, wolle man dem Gemeinderat überlassen, berichtete die Planerin.
„So wenig Restriktionen wie möglich“
„Wir wollen den Bebauungsplan mit so wenigen Restriktionen wie möglich belegen, um für die Feuerwehr so frei wie möglich planen zu können“, erläuterte sie.