Der Zusatz „freiwillig“ wird aus dem Namen der Weiler Feuerwehr gestrichen. Eine reine Berufswehr ist sie deshalb noch lange nicht.
Veränderungen in der Struktur und steigende Kosten haben die Stadt Weil am Rhein und die Feuerwehr dazu veranlasst, alle drei Satzungen, die das Rettungswesen regeln, zu aktualisieren.
Die wichtigsten Änderungen erläuterten Stadtbrandmeister Frank Sommerhalter und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher im Ortschaftsrat Ötlingen.
In der Feuerwehrsatzung wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr Weil am Rhein“ durch „Feuerwehr Weil am Rhein“ ersetzt. Diese Namensänderung schreibe das Gesetz vor, sobald es eine Einsatzabteilung mit hauptamtlichen Kräften gebe, erläuterte Sommerhalter.
Seit Jahren steigen die Einsatzzahlen der Wehr, gleichzeitig nehme die Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen tagsüber ab.
Dies habe auch in Weil zu einem Anstieg der Zahl der hauptamtlichen Kräfte auf mittlerweile zwölf geführt.
Diese sollen künftig eine eigene, neue Einsatzabteilung bilden, an deren Spitze der Leiter der Feuerwache stehe. Dieser werde neuer hauptamtlicher Stellvertreter des Stadtbrandmeisters, der damit nur noch einen ehrenamtlichen Stellvertreter habe.
Nach wie vor bestehe die Weiler Feuerwehr aber zu 85 Prozent aus ehrenamtlichen Aktiven, die weiterhin die Hauptlast bei Einsätzen tragen: „Wir werden damit nicht zur Berufswehr“, betonte Sommerhalter.
Die Abteilung Märkt gibt es künftig nicht mehr
Die Abteilung Märkt wird aus der Satzung gestrichen, weil es im Fischerdorf nach der Entscheidung für den Bau der Feuerwache Nord in Haltingen statt in Märkt zu einer Austrittswelle gekommen war. Nur ein Märkter Aktiver, nämlich Sommerhalters ehrenamtlicher Stellvertreter Uli Weber, ist im Dienst geblieben.
Außerdem wird die Aufgabe des Pressesprechers künftig auf zwei Personen verteilt, weil darin nun auch die gesamte Öffentlichkeitsarbeit auf Social Media enthalten ist. Auch wolle man das Ehrenamt künftig nicht erst nach 20, sondern bereits nach fünf und zehn Dienstjahren öffentlich würdigen, so der Kommandant abschließend.
Funktionsträger erhalten eine finanzielle Anerkennung
Die Aufwandsentschädigungen für Einsatzkräfte und Funktionsträger bleiben im Wesentlichen unverändert. So erhalten Feuerwehrleute für Einsätze weiterhin eine Entschädigung von 15 Euro pro Stunde. Etwas differenzierter als bisher werden die Entschädigungen für Teilnahmen an Lehrgängen geregelt. Funktionsträger erhalten zusätzlich eine monatliche finanzielle Anerkennung. Hier erhöht sich nur der Betrag für die Betreuer der Jugendwehr von 25 auf 75 Euro. Neu wird auch die Arbeit der Pressesprecher mit 50 Euro im Monat honoriert.
Wann nach einem Feuerwehreinsatz eine Kostenerstattung fällig wird
Einsätze bei Bränden sowie in allen anderen Situationen, in denen Leib und Leben sowie Sachwerte in Gefahr sind, bleiben grundsätzlich kostenlos. Bei fahrlässig verursachten Einsätzen oder bei Fehlalarmen kann die Feuerwehr ihre Kosten aber in Rechnung stellen. Weil in vielen Bereichen, etwa bei medizinischen Untersuchungen oder der Ausrüstung, die Preise angestiegen seien, erhöhen sich auch die Kostensätze, so Sommerhalter – durchschnittlich um zehn Prozent.
So schlägt ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger künftig mit 43 Euro pro Stunde (statt bislang 33) zu Buche. Die Kosten für ihre genormten Fahrzeuge kann die Wehr nicht frei kalkulieren. Für diese gelten landesweit festgesetzte einheitliche Pauschalsätze. Bei den nicht genormten Fahrzeugen sei dies aber möglich, erläuterte Sommerhalter.
Bislang hatte die Weiler Wehr mit dem Feuerwehrboot (unverändert 45 Euro pro Einsatz) und dem Gerätewagen Messtechnik (künftig 91 statt bisher 103 Euro) nur zwei solcher Spezialfahrzeuge im Einsatz. Seit der letzten Satzungsänderung kamen mit einem Mehrzweckfahrzeug (103 Euro) und einem Kleineinsatzfahrzeug (135 Euro) zwei weitere hinzu.
Feuerwehr wird nie kostendeckend arbeiten
Trotz der leichten Erhöhung der Beträge, die man in Rechnung stelle, werde die Feuerwehr nie kostendeckend arbeiten. Im besten Fall, so Sommerhalters Schätzung, könne man 40 Prozent der Ausgaben für Einsätze wieder zurückfordern.
Aus Gründen der Lesbarkeit habe man auf das Gendern verzichtet, teilte Ellen Nonnenmacher auf Nachfrage von Ortsvorsteher Johannes Maier mit, der die Satzungsänderungen für „sehr gut begründet“ hielt. Das sah auch das Gremium so, das grünes Licht gab.