Analog zu den Empfehlungen des Gemeindetags erhöht die Gemeinde Starzach die Entschädigung für Feuerwehrangehörige.
2018 beschloss der Starzacher Gemeinderat die Satzung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr. 2023 wurde die Satzung geändert, um eine Entschädigung für stellvertretende Jugendfeuerwehrwarte aufzunehmen. Nun wurde die Satzung erneut geändert. Das Ziel: Anpassung der Entschädigung an empfohlene Standards. Zudem wurden mit der Satzungsänderung die Entschädigungen für Lehrgangsbesuche angehoben. Dies, um die gestiegenen Kosten und den zeitlichen Aufwand für die Teilnahme an Lehrgängen angemessen zu berücksichtigen. Zudem wird der einheitliche Durchschnittssatz für Einsätze angehoben. Der neue Stundensatz wird auf eine angemessene Höhe angepasst, um die gestiegenen Anforderungen an die ehrenamtlich Tätigen zu berücksichtigen.
Würdigung des Ehrenamts
Greifen wird die einstimmig vom Gemeinderat beschlossene Satzung zum 10. Januar. Bürgermeister Thomas Noé betonte in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass die Änderungen sicherstellen sollen, dass das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr Starzach finanziell gewürdigt wird – und dass die Gemeindefeuerwehr auch künftig attraktive Rahmenbedingungen bietet. „Mit der Erhöhung der Lehrgangsentschädigungen, der Erhöhung des Einsatzgeldes und der Entschädigung für Stellvertretende Jugendfeuerwehrwarte wird ein weiteres klares Signal der Wertschätzung für die Feuerwehrarbeit in Starzach gesetzt“, erklärte Bürgermeister Noé.
Die Beträge entsprächen den Empfehlungen des Gemeindetags sowie der regional üblichen Praxis. „Dies stärkt die Attraktivität des Ehrenamtes und unterstützt die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehr.“
Künftig erhalten die Feuerwehrleute in Starzach 13 Euro pro Stunde im Einsatz. Die stellvertretenden Jugendfeuerwehrwarte erhalten 288 Euro pro Jahr. Die Lehrgangsvergütungen schwanken zwischen 50 und 80 Euro pro Lehrgang.