Die Angehörigen der Feuerwehr Sulz werden ab 1. Januar 2027 mehr Geld für ihre geleisteten Einsatzstunden bekommen. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Seit wenigen Monaten hat die Feuerwehr Sulz einen brandneuen Rüstwagen in ihren Reihen, jetzt hat sie auch eine aktualisierte Feuerwehrsatzung, eine neue Feuerwehrentschädigungssatzung sowie eine Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung, die, gemessen an den Empfehlungen, auch den Anforderungen der Zeit entspricht.
„Jetzt geht es um eine der wichtigsten Einrichtungen der Stadt – die Feuerwehr“, leitet Bürgermeister Jens Keucher im Gemeinderat das Thema ein. Und Kommandant Florian Karl geht auf das ein, was dem Beschlussvorschlag – etwa zur Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer – vorausgegangen ist.
Entschädigung von 17 Euro
So sei die Erhöhung im Arbeitskreis Feuerwehr des Gemeinderats besprochen worden und orientiere sich an einem Schreiben des Gemeindetages, Städtetages und des Landesfeuerwehrverbands vom August 2025. Aber auch die Feuerwehrentschädigungssatzungen der umliegenden Feuerwehren mit einer vergleichbaren Größe seien in die Entscheidung miteingeflossen.
„Eine Einsatzstundenvergütung von 17 Euro ist nicht zu hoch gegriffen“, erklärt Karl – vor allem, wenn man es mit dem durchschnittlichen Stundenlohn eines herkömmlichen Arbeiters vergleiche. Und: „Damit liegen wir unter dem Vorschlag des Gemeinde- und Städtetags“, hält er fest.
Pauschale für Lehrgänge
So sollen die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr für Einsätze am dem 1. Januar 2027 dann pro Stunde eine Entschädigung von 17 Euro erhalten – zwei Euro mehr als jetzt. Im Zuge dessen soll die Entschädigung für die Brandsicherheitswache ebenfalls von aktuell zwölf auf 14 Euro angehoben werden.
Auch ist es nun schriftlich, dass den Einsatzkräften bei Bedarf für die Dauer des Einsatzes Getränke und ein Vesper zur Verfügung gestellt wird. Wer an einem Ausbildungslehrgang teilnimmt, erhält – gemäß des vorgesehenen Stundenkontingents eine Pauschale von zwei Euro pro Stunde.
Ausbilder der Jugendwehr
Das bedeutet, der Lehrgang zum Truppmann, der 70 Stunden umfasst, wird mit 140 Euro vergütet, Atemschutzgeräteträger erhalten nach den 25 Stunden Theorie und Praxis mit Pressluftflasche, Atemschutzmaske und Co. eine Entschädigung von 50 Euro.
Die Ausbilder der Jugendfeuerwehr auf Standortebene erhalten nun pro Übung zwölf Euro – für die Unterrichtseinheiten bei den Ausbildungslehrgängen sowie für die Übungsabende darf jedoch nur das auch wirklich notwendige Personal beauftragt werden.
Anzahl der Einsätze steigt
Für Selbstständige wird der Verdienstausfall auf maximal 30 Euro je Stunde begrenzt und für maximal acht Stunden pro Tag gewährt. „Wir wollten es nicht ausreizen“, sagt Karl den anwesenden Gemeinderäten. Es handele sich um eine moderate Erhöhung, und die Mitglieder der Feuerwehr würden sich über eine Zustimmung des Gremiums freuen.
Und er kommt auch auf die Neufassung der Kostenersatz-Satzung zu sprechen. „Die Kosten für die Schutzausrüstung und die Anzahl der Einsätze steigen“, umreißt der Kommandant die Hintergründe. Dabei seien die Pflichtaufgaben der Wehr – also der Einsatz bei Bränden oder die Menschenrettung – immer noch kostenfrei.
Kellerauspumpen kostet
Bezahlt werden müssten hingegen die Kann-Aufgaben, was beispielsweise den Einsatz nach einer fehlerhaft ausgelösten Brandmeldeanlage, die Beseitigung einer Ölspur oder das Leerpumpen eines vollgelaufenen Kellers umfasse.
So wird der Einsatz von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit 36,82 Euro pro Stunde berechnet, der von Hauptamtlichen mit 40,50 Euro. Übernehmen Ehrenamtliche den Brandsicherheitswachdienst, werden dafür pro Stunde 23,93 Euro in Rechnung gestellt.
Mindestquorum für Versammlung
Die aktualisierte Feuerwehrsatzung hingegen legt fest, dass die Jugendfeuerwehr Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr offensteht, danach können sie in die Einsatzabteilung übertreten. Der Pressesprecher informiert in Abstimmung mit dem Kommandanten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr.
Und für die Beschlussfähigkeit einer Hauptversammlung muss mindestens ein Drittel der Feuerwehrangehörigen – digital oder in Präsenz – anwesend sein. Der Gemeinderat stimmt geschlossen für die Änderungen.