Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten auch in diesem Jahr wieder finanzielle Unterstützung. Die Investitionsschwerpunkte liegen bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern.
Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 10,4 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung, wie das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe mitteilt.
Auch im Jahr 2024 liegen die Investitionsschwerpunkte bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge und dem Bau von Feuerwehrhäusern. „Die Angehörigen der Feuerwehr leisten wertvolle Arbeit und sind Tag und Nacht für die Sicherheit der Menschen im Einsatz. Daher freut es mich sehr, dass das Regierungspräsidium alle beantragten Maßnahmen fördern kann. Damit können die dringend notwendigen Investitionen bei den Feuerwehren unterstützt werden“, so Regierungspräsidentin Sylvia Felder.
Der Kreis Freudenstadt erhält eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 934.666 Euro (712.086 Euro Projektförderung kreisangehörige Gemeinden, 3500 Euro Pauschalförderung Landkreise und 219.080 Euro Pauschalförderung für Angehörige der Einsatzabteilungen und Abteilungen der Jugendfeuerwehr).
Subsidiäre Zuwendungen
Dem Land Baden-Württemberg obliegt es im Rahmen der Feuerwehrförderung, die Gemeinden mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Da diese im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr zuständig sind, handelt es sich hierbei jedoch nur um subsidiäre Zuwendungen, die ergänzend zu dem in der Regel größeren kommunalen Eigenanteil gewährt werden.
Im aktuellen Haushaltsjahr kann das Regierungspräsidium Karlsruhe als Bewilligungsstelle Investitionsmaßnahmen der Stadt- und Landkreise mit einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 1.798.417 Euro fördern.
Für Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden ist die zuständige Bewilligungsstelle das jeweilige Landratsamt. Die Verteilung und Zuweisung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch das Regierungspräsidium auf Grundlage der im Vorfeld mit den Landratsämtern abgestimmten Prioritätenlisten. Nach erfolgter Mittelzuweisung erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Die Mittelzuweisung an die Landratsämter beträgt in diesem Jahr 8.618.835 Euro. „Erfreulicherweise können im Regierungsbezirk Karlsruhe alle in diesem Jahr gestellten Zuwendungsanträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, berücksichtigt werden“, schreibt das RP.