Feuerwehr-Kommandant Philipp Haberstroh behält vorerst sein Amt. Der Gemeinderat Efringen-Kirchen hat erneut mehrheitlich gegen seine Abberufung gestimmt.
Der Gemeinderat hat es wieder getan und die Abberufung des Feuerwehr-Kommandanten Philipp Haberstroh mehrheitlich abgelehnt, wie schon in seiner Sitzung Ende April.
Bürgermeisterin Carolin Holzmüller hat daraufhin angekündigt, erneut zu remonstrieren, weil sie den Beschluss des Gremiums als rechtswidrig betrachte. In diesem Fall sei sie als Bürgermeisterin gesetzlich verpflichtet, dem zu widersprechen. Für Holzmüller ist Haberstrohs Rückzugsantrag aus diesem Ehrenamt rechtskonform, weil er dafür triftige Gründe angeführt hatte.
Viele gegen Abberufung
Auch der Feuerwehrausschuss hatte sich bereits im April gegen eine Abberufung ausgesprochen und in seiner Stellungnahme begründet, dass durch die Ablehnung des Antrags, „die Interessen der Feuerwehr gewahrt bleiben sollen“. Der Gemeinderat stellt sich mit seiner Stellungnahme nun hinter den Feuerwehrausschuss.
Haberstroh selbst teilt auf Anfrage unserer Zeitung zur neuerlichen Ablehnung der Abberufung durch den Gemeinderat mit, dass ihm als Feuerwehrkommandant vor allem das Wohl der Feuerwehr und die Sicherheit der Gemeinde am Herzen liegen.
„Ich werde mein Amt bis zu meiner Abberufung weiter ausüben. Ich kann aufgrund der Umstände, die zu meinem Rücktrittsantrag geführt haben und die nicht behoben wurden, jedoch nicht alles tun, was nach meinem Dafürhalten das Beste für unsere Feuerwehr und unsere Gemeinde wäre“, schreibt er in seiner Mitteilung.
„Mit der Arbeit, die das Ehrenamt mit sich bringt, habe ich – so wie viele andere Ehrenamtliche in unserer Gemeinde und vor allem in unserer Feuerwehr – kein Problem.“ Er erfahre viel Unterstützung durch seine Familie, den Gemeinderat und vor allem auch durch die Kameradschaft der Feuerwehr.
Ultimatum an die Bürgermeisterin
Der Gemeinderat stellt der Bürgermeisterin in seiner Stellungnahme ein Ultimatum, die Jens Lauber (FDP) vortrug: Bis spätestens Mittwoch, 20. Mai, 12 Uhr, soll sie ihre öffentliche Stellungnahme von ihrer Homepage entfernen und damit den öffentlichen Konflikt beenden. „Das ist aus unserer Sicht ein notwendiger erster Schritt, um die Voraussetzungen für eine sachliche und konstruktive Suche nach einer ehrenamtlichen Nachfolge im Amt des Feuerwehrkommandanten zu schaffen“, heißt es.
„Aus unserer Sicht hat die falsche Person ihren Rücktritt angeboten. Wir fordern Sie erneut auf, politische Verantwortung zu übernehmen“, teilen die Gemeinderäte von CDU/Unabhängige, FDP/Freie Bürger, SPD und Freie Wähler mit, wobei 15 die Stellungnahme unterzeichnet haben.
Amt nicht zur Diskussion
Aus den Reihen der Feuerwehr war die Frage zu hören: „Frau Holzmüller, wann geben Sie endlich ihr Amt ab und machen den Weg frei für einen Wiederaufbau in Efringen-Kirchen?“
Die Bürgermeisterin antwortete, dass ihr Amt derzeit nicht zur Diskussion stehe und dass es nicht ihre Entscheidung gewesen sei, den Konflikt auf diese Art auszutragen. Haberstroh habe die Öffentlichkeit bereits nach der Generalversammlung der Feuerwehr gewählt, als er der Presse Rede und Antwort gestanden habe.
Dass die Feuerwehr hinter ihrem Noch-Kommandanten steht, war bei der Gemeinderatssitzung unübersehbar. Der Saal war rappelvoll, viele Feuerwehrleute mussten mit Stehplätzen vorlieb nehmen. Für eine Zukunft nach einer möglichen Abberufung des Feuerwehrkommandanten war im Vorfeld gesorgt worden: Haberstroh wäre mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt entlassen und von seinen Aufgaben entbunden, hatte Hauptamtsleiter Marco Wenk vor dem Beschluss erklärt.
Verfahren geht weiter
Die beiden Stellvertreter Markus Gütlin und Andreas Scherer hätten die Geschäfte weitergeführt, bis Mitte Juni eine nachhaltige und langfristige Lösung für die Feuerwehrspitze gefunden wäre. Falls derselbe Beschluss wie im April gefasst würde, halte die Verwaltung an ihrer Meinung fest, dass dieser rechtswidrig sei. Das Verfahren würde weitergehen und Haberstroh im Amt verbleiben, so Wenk.
Das Landratsamt Lörrach hat als rechtliche Aufsichtsbehörde nun die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit der Kommunen zu überprüfen, teilt Torben Pahl auf Anfrage unserer Zeitung mit. Sie ist an die Vorgaben der Gemeindeordnung gebunden und könne anstelle des Gemeinderats keine Personalentscheidungen treffen.
Das weiteren Vorgehen beschreibt Pahl so: hält die Bürgermeisterin einen Beschluss des Gemeinderats weiterhin für rechtswidrig, muss sie dem Beschluss erneut laut Gemeindeordnung gegenüber den Gemeinderäten widersprechen. Eine erneute Einberufung des Gremiums ist dabei nicht vorgesehen.
Aufgaben der Behörde
Im nächsten Schritt müsse die Bürgermeisterin die Angelegenheit der Kommunalaufsicht des Landratsamts vorlegen. Die Behörde prüfe dann die Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass dieser rechtswidrig ist, muss sie ihn beanstanden. Hält die Kommunalaufsicht den Beschluss für rechtmäßig, muss er von der Bürgermeisterin umgesetzt werden (Paragraf 42, Gemeindeordnung).
Die Positionen der Diskussion spiegelten sich im Abstimmungsergebnis: vier Ja-Stimmen, der Bürgermeisterin sowie der dreiköpfigen Grünen-Fraktion, standen der Mehrheit der Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung von Karl Rühl (CDU/Unabhängige) gegenüber.