Feuerwehreinsätze in Bisingen bleiben oft kostenfrei, doch es gibt Fälle, in denen Verursacher eine Rechnung erhalten.
Die Feuerwehr ist Tag und Nacht verfügbar, sie rückt aus bei Gluthitze, in bitterer Kälte und auch an Feiertagen wird Menschen in Not geholfen. Diese Versorgung basiert auf dem ehrenamtlichen Engagement der Feuerwehrleute, es fallen dazu hin aber auch Kosten an.
Diese Kosten regelt die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung. Eine aktualisierte Fassung davon hatte der Gemeinderat im Dezember beschlossen. Demnach bleiben die Feuerwehreinsätze kostenfrei, werden unter bestimmten Umständen aber in Rechnung gestellt. Zum Beispiel, wenn Alarm ohne Schadenfeuer ausgelöst wird.
Die Summe, die die Gemeinde in einem solchen Fall in Rechnung stellen kann, sei ein höherer dreistelliger Betrag, berichtet Feuerwehrkommandant Marc Mayer auf Anfrage.
Dieser Betrag deckt den Einsatz eines Löschzugs mit Kommandowagen, Drehleiter und zwei Löschfahrzeugen sowie von 22 Feuerwehrleuten plus Reserve ab.
Rauchmelder prüfen
Bei einem Alarm ist die Feuerwehr aber immer zur Stelle. Mayer: „Wir gehen immer von einem Brand aus.“ Einen „Fehlalarm“ gebe es aus der Sicht der Feuerwehr deshalb nicht. Mit den Brandmeldeanlagen seien schon viele große Brände in Bisingen verhindert worden, berichtet Mayer auf Anfrage.
In seltenen Fällen lösen die Anlagen auch aus, ohne, dass ein Feuer vorliegt. In einem solchen Fall kann die Gemeinde eine Rechnung an Firmen stellen. Aber auch Privatpersonen, die versehentlich einen Feuerwehreinsatz auslösen, können eine Rechnung erhalten.
Einsatz wird dokumentiert
Wie Mayer erklärt, dokumentiert die Feuerwehr den Einsatz, stellt diesen aber nicht in Rechnung. Dies ist dann Aufgabe der Gemeinde. Die Berechnung erfolgt nicht gewinnbringend, sondern kostendeckend.
Auch Privatpersonen sind deshalb gut beraten, ihre Rauchmelder regelmäßig zu prüfen. Der Landesfeuerwehrverband rät, Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen zu installieren – besser wäre, die Geräte in jedem Raum zu installieren.
Mayer empfiehlt darüber hinaus, Kohlenmonoxid-Melder aufzuhängen. Diese sind überall dort sinnvoll, wo fossile Brennstoffe verbraucht werden. Der Melder warnt akustisch vor dem geruchlosen und giftigen Gas.
Sieben wichtige Punkte
Einsätze der Feuerwehr bleiben in der Regel kostenfrei. Kostenersatz wird laut Satzung verlangt:
„1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde,
3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,
5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat,
6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,
7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag.“