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Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Karlsruhe - Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Nach Auffassung der Karlsruher Richter weist das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom Dezember 2008 zahlreiche Lücken auf. Nun soll das Landgericht Magdeburg den Fall unter die Lupe nehmen.

Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten einen 47 Jahre alten Dienstgruppenleiter vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der aus Sierra Leone stammende 23-Jährige war genau vor fünf Jahren in einer Polizeizelle verbrannt.

Nach dem Urteil des Landgerichts sollte Jalloh - obwohl auf einer Liege festgebunden - mit einem Feuerzeug den Bezug der Pritsche aufgeschmort und den Schaumstoff im Inneren angezündet haben. Das dadurch ausgelöste Alarmsignal des Rauchmelders hat der angeklagte Beamte zunächst mehrfach abgestellt und war erst mit Verzögerung zur Zelle geeilt.

Die Abläufe können aus Sicht der BGH-Richter nicht so gewesen sein, wie sie im Urteil geschildert werden. "Es wird ein Sachverhalt beschrieben, der nur schwer nachvollziehbar ist", sagte die Vorsitzende des 4. Strafsenats, Ingeborg Tepperwien.