Der Angeklagte zündete ein Feuer in einem Wohnheim auf dem Wimberg. Foto: Feuerwehr Calw

Im Prozess gegen den 21-Jährigen, der in einem Wohnheim auf dem Wimberg einen Brand gelegt und einen Zug zur Gefahrenbremsung genötigt haben soll, wurde nun ein Urteil gefällt.

Calw/Tübingen - Von einem regelrechten "Akten-Wust", durch den er sich wühlen musste, sprach der Psychiatrische Sachverständige, als er sein Gutachten an diesem Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts Tübingen vortrug. "Jede Akte hat eine neue Problematik aufgeworfen", sagte er. Sowohl Akten als auch Problematiken gab es eine ganze Menge bei dem Prozess, den der vorsitzende Richter nach eigener Aussage selbst "so noch nicht erlebt" hatte.

 

Der Prozess

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten unter anderem vor, einen einfahrenden Zug im ZOB Calw zu einer Gefahrenbremsung genötigt sowie im August 2022 in einem Wohnheim auf dem Wimberg ein Feuer gelegt zu haben. Der Angeklagte war für die Polizei kein Unbekannter gewesen. Bereits zuvor war er strafrechtlich auffällig geworden, hatte sich unter anderem den Vorwürfen Diebstahl, Körperverletzung und Beleidigung stellen müssen. Im Jahr 2012 hatte es erste Psychiatrie-Aufenthalte des Angeklagten gegeben; es folgten in den Jahren darauf noch sehr viele weitere. Diagnostiziert wurden ihm in der Vergangenheit unter anderem eine Störung des Sozialverhaltens, eine Störung der sexuellen Entwicklung mit Neigung zur sexuellen Grenzüberschreitung sowie ein allgemein grenzüberschreitendes Verhalten.

Die Diagnose des Sachverständigen

Die bisher getroffenen Diagnosen würden "im groben Kern" auch mit seiner Diagnose übereinstimmen, so der Sachverständige vor Gericht. Zudem gab er an, dass bei dem Angeklagten eine hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens vorliege. Dabei handelt sich um eine Kombination, bei der die Symptome von einem Aufmerksamkeitsdefizit (ADHS) auftreten, zusätzlich jedoch eine darüber hinausgehende Störung des Sozialverhaltens vorliegt.

Dafür sprächen mehrere Dinge, so der Sachverständige. So traten die Auffälligkeiten bei dem Angeklagten bereits in den ersten fünf Lebensjahren auf, er lege eine gewisse Achtlosigkeit an den Tag, verfüge über eine ausgeprägte Impulsivität und weise zudem eine Distanzstörung zu Erwachsenen auf. Das Steuerungsvermögen sei bei solchen Menschen eingeschränkt. Die Empfehlung des Sachverständigen war eine medikamentöse Behandlung in einem stationären Rahmen – ein Behandlungsansatz, der bisher noch nicht probiert worden sei. Unter Berücksichtigung des eingeschränkten Steuerungsvermögens des Angeklagten zu den Tatzeitpunkten strich der leitende Richter unter anderem die Anklagepunkte gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und Missbrauch von Notrufen.

Das Plädoyer des Staatsanwalts

"Wir sitzen hier nicht wegen unberechtigter Notrufe oder wegen eines Suizidversuchs", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Vielmehr gehe es darum, dass die Grenze zur Gefährdung der Allgemeinheit "deutlich überschritten" wurde. Die einzige Antwort sei schlussendlich das Erwachsenenstrafrecht gewesen, so der Staatsanwalt, da die Tat schließlich nicht aus Jugendlichkeit heraus passiert sei, sondern aufgrund einer vorliegenden Erkrankung. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten nebst einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Straftatbestand einer schweren Brandstiftung sei zudem gegeben. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, da man "mit einer Bewährungsstrafe weder dem Angeklagten, noch der Allgemeinheit einen Gefallen tun würde".

Der Verteidiger des Angeklagten schlug hingegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Er betonte, dass bei der Tat keine Brandbeschleuniger benutzt wurden.

Das Urteil

Der Richter verurteilte den Angeklagten im Anschluss zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und ordnete eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, in dem er dann medikamentös behandelt werden soll. Er richtete dann noch das Wort direkt an den Angeklagten. "Sie sind jemand, der Menschen an ihre Grenzen bringen kann", sagte er zu dem 21-Jährigen. Er fordere nicht 100-prozentige Aufmerksamkeit von seinen Mitmenschen, sondern mindestens 250-prozentige Aufmerksamkeit. Wie er nun vor ihm sitzen würde, sei er immer noch "ein hochgefährlicher junger Mann". Da seine Steuerfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt gewesen sei, hatte das Gericht ihn nicht so hart beurteilen können, wie einen gesunden Straftäter.

Der Strafrahmen sei aufgrund seiner teilweisen Schuldunfähigkeit herabgesetzt worden. Der Richter verabschiedete den Angeklagten mit den Worten: "Sie müssen diese Unterbringung als Chance begreifen".