Ein 42-Jähriger wurde im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt und anschließend in die Schweiz zurückgewiesen.
Nur zwei Tage nach dem Abstimmungsgespräch zwischen der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und der Staatsanwaltschaft Lörrach zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens führte ein Verstoß gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bereits zur Hauptverhandlung und Verurteilung.
Am Dienstag, 27. Januar, fand bei der Staatsanwaltschaft Lörrach ein Abstimmungsgespräch zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens statt. Hierbei wurden die Rahmenbedingungen sowie konkrete Durchführungshinweise erörtert. Das beschleunigte Verfahren wird seit dem 1. Januar 2026 von der Staatsanwaltschaft Lörrach und dem Amtsgericht Lörrach in größerem Umfang praktiziert.
Bereits wenige Stunden nach dem Gespräch kam es zu einem praktischen Anwendungsfall, wie die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mitteilt. Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof Lörrach stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei einem russischen Staatsangehörigen einen Verstoß gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot fest. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin noch am selben Tag die vorläufige Festnahme bis zum Folgetag an. Am 30. Januar fand die Hauptverhandlung beim Amtsgericht Lörrach statt.
Der 42-Jährige wurde im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt und anschließend in die Schweiz zurückgewiesen.