Die Polizei nahm einen Mann bei einem Diebstahlversuch in Weil am Rhein fest. Foto: Marijan Murat/dpa

Ein junger Mann wurde beim Versuch eines Pedelec-Diebstahls in Weil am Rhein beobachtet, festgenommen und im „beschleunigtem Verfahren“ bereits verurteilt.

Ein 19-Jähriger ist am Donnerstag, 5. Februar, nahe der Dreiländergalerie beim Diebstahl eines Pedelecs beobachtet worden.

 

Er wurde durch Einsatzkräfte des Polizeireviers Weil am Rhein vorläufig festgenommen werden.

Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland angeben konnte, erging gegen diesen Haftbefehl.

Er wurde am Mittwoch, 11. Februar, nur wenige Tage nach der Tat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach im Rahmen eines „beschleunigten Verfahrens“ durch das Amtsgericht Lörrach wegen versuchten Diebstahls verurteilt.

Strafprozessordnung regelt

Das beschleunigte Verfahren ist in der Strafprozessordnung geregelt, informiert die Polizei. Bei einfach gelagerten Sachverhalten können Straftaten, bei denen nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe in Betracht kommt, in diesem Verfahren verhandelt werden.

Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang. Hierdurch ist es möglich, in wesentlich kürzerer Zeit zu einem Urteil zu kommen.

Effektive Strafverfolgung

Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen.