Der Rheinauer Fertighaushersteller bietet fortan auch drei Gebäude in „Mini-Größen“ mit 55, 70 und 90 Quadratmetern Wohnfläche an. Damit wolle man dem Wunsch vieler Menschen nach Verkleinerung und Nachhaltigkeit Rechnung tragen.
In den USA sind die sogenannten Tiny- oder Mini-Häuser längst Trend, nun scheint es, als würden sie sich auch in Deutschland durchsetzen. Der Fertighaushersteller Weber-Haus nimmt unter dem Namen Option drei Minihäuser in sein Sortiment auf.
„Die Entscheidung zur Einführung der Häuser Option wurde durch mehrere Faktoren beeinflusst. Zum einen wächst das Interesse an nachhaltigen, kompakten Wohnlösungen, die sowohl kostengünstig als auch umweltfreundlich sind. Zum anderen haben wir von Kunden vermehrt Anfragen zu kleineren Wohnformen erhalten“, berichtet Wolfgang Weber, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing bei Weber-Haus, unserer Redaktion. Auch die Demografie spiele eine entscheidende Rolle: Kleinere Haushalte seien auf dem Vormarsch. Im Jahr 2023 lebte bereits in 41,1 Prozent der Haushalte in Deutschland nur eine Person. Die Ein- und Zwei-Personenhaushalte machten zusammen circa drei Viertel aller Haushalte aus. „Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass der Bedarf an kleineren, effizient gestalteten Wohnlösungen steigt. Die Nachfrage nach Minihäusern wächst kontinuierlich“, so Weber.
Die Zielgruppen seien dabei unterschiedlich. Besonders beliebt seien die Minihäuser bei Singles, Paaren und Best Agern. Genutzt würden sie als Erst- oder Zweitwohnsitz, für den Ruhestand oder als Alternative zur Mietwohnung.
Kleine Häuser fallen deutlich günstiger aus
Die Minihäuser böten den Vorteil, dass sie energieeffizienter und nachhaltiger als größere Wohnformen seien. Aber auch die Kosteneffizienz würde eine entscheidende Rolle spielen: Der Bungalow mit 55 Quadratmetern mit Flachdach ist ab 189 000 Euro erhältlich, während das Option mit Anbaumodul und 90 Quadratmeter Wohnfläche bei 289 500 Euro startet, jeweils in der Ausbaustufe „Bad komplett“. Im Preis enthalten sind stets die Bodenplatte, die Heiztechnik sowie weitere Ausstattungselemente. Ein klassisches Fertighaus ist aufgrund der größeren Wohnfläche und Ausstattung in der Regel teurer als ein Minihaus. So komme ein Einfamilienhaus von Weber-Haus im Durchschnitt etwa auf 400 000 Euro. Je nach individuellen Wünschen könne der Preis variieren, so Weber.
Doch wie ist es, mit so wenig Platz zurechtzukommen? Ist das nicht eine Herausforderung? „Es ist sicherlich eine Umstellung, aber für viele Menschen eine bewusste Entscheidung“, sagt Weber. Durch eine intelligente Raumaufteilung, moderne Stauraumlösungen und multifunktionale Möbel ließen sich auch auf kleiner Fläche ein hoher Wohnkomfort realisieren. „Wer sich auf das Wesentliche konzentriert, empfindet die Beschränkung nicht als Nachteil, sondern als Gewinn an Freiheit und Unabhängigkeit“, glaubt Weber.
Häuser können auch erweitert werden
Aber was, wenn sich die Voraussetzungen ändern, wenn aus Singles Paare oder aus Paaren Familien mit Kindern werden? Dann könnten durch modulare Erweiterungsmöglichkeiten die Häuser sogar angepasst werden, erklärt Weber. Jedenfalls seien sie genauso langlebig wie ein normales Fertighaus. Wer sich selbst von dem Konzept überzeugen will: Die Eröffnung der Minihäuser ist am Samstag und Sonntag, 12. und 13. April, von 10 bis 18 Uhr in der „World of Living“ in Rheinau-Linx.
Rechtliche Grundlagen für Minihäuser
Während in Bayern Häuser mit einem Brutto-Rauminhalt bis 75 Kubikmetern verfahrensfrei errichtet werden dürfen, wird in der Landesbauordnung von Baden-Württemberg nicht zwischen Minihäusern und anderen Häusern unterschieden. „Die Landesbauordnung BW enthält keine derartigen Begriffsbestimmungen. Paragraf zwei Landesbauordnung definiert in Absatz zwei ‚Gebäude‘ und in Absatz drei ‚Wohngebäude‘, unabhängig von deren Größe“, erklärt Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamt Ortenau. In Baden-Württemberg seien nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 40 Kubikmeter im Innenbereich verfahrensfrei, die sogenannten „Geschirrhütten“, erklärt Hockenjos. Ansonsten hänge die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit davon ab, wo sich das Grundstück befindet, da das Bauplanungsrecht zwischen Gebieten mit Bebauungsplan, unbeplanter Innenbereich (Ortsetter) und Außenbereich unterscheidet. Gemeinden könnten die Minihäuser insofern verbieten, falls sie wollten, indem sie in den Bebauungsplänen bestimmte Mindestgrößen oder Mindestanzahlen von Geschossen festlegen. Ob Minihäuser in der Ortenau in den vergangenen Jahren beliebter geworden sind, kann Hockenjos nicht sagen: Da zwischen normalen Häuser und Minihäusern in Baden-Württemberg nicht unterschieden wird, erfasst sie das Landratsamt auch nicht getrennt voneinander.