Im Rahmen einer Flurneuordnung sollen die Radwege zum Schützenhaus (links) und in Richtung Öschelbronn modernisiert werden. Foto: Uwe Priestersbach

Im Rahmen einer Flurbereinigung sollen drei Feldwege in Mötzingen modernisiert werden – der Gemeinderat gab einstimmig grünes Licht für den Einstieg ins Verfahren. Was das Ganze kosten soll, bleibt aber erst einmal unklar.

Wie Bürgermeister Benjamin Finis einleitend in Erinnerung rief, stehe man vor der Herausforderung, dass es auf Mötzinger Markung ein weit verzweigtes Feldwegenetz gibt. Vor diesem Hintergrund, und auch mit Blick auf die Kosten, gelängen Sanierungen mal besser und mal schlechter.

 

Da trifft es sich jetzt natürlich gut, dass Kämmerer Christian Stepan im Gespräch mit dem Amt für Flurbereinigung auf die aktuellen Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht wurde. Und so berichtete er den Räten in dieser Woche, dass Wegebaumaßnahmen im Zuge einer Flurbereinigung mit nahezu 70 Prozent durch das Land Baden-Württemberg und LEADER Heckengäu bezuschusst werden können.

Konkret will man nun zur Verbesserung des Feldwegenetzes drei vorhandene landwirtschaftliche Wege modernisieren – damit sie den Gegebenheiten heutiger land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge entsprechen. Im Einzelnen handelt es sich um den Feldweg vom Freizeitgelände in Richtung Öschelbronn sowie um die Zufahrt zum Schützenhaus, die ohnehin im Zusammenhang mit dem geplanten Waldkindergarten ertüchtigt werden soll. Zudem hat man ein Teilstück des sogenannten Hauptweges in Richtung Bondorf im Visier.

Über 75 Zentimeter breite Seitenstreifen bei 3,5 Meter Breite

Um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, sind allerdings gewisse Vorgaben zu erfüllen. So müssen die Feldwege mindestens 3,5 Meter breit sein und über 75 Zentimeter breite Seitenstreifen verfügen, wie der Kämmerer erläuterte. Weil man das jetzt aber nicht über die Köpfe der Landwirte hinweg entscheiden möchte, ist am 12. Februar ein Abstimmungsgespräch vorgesehen. „Wir wollen mit den beteiligten Landwirten in den Dialog treten“, machte Stepan deutlich, dass er sich vorstellen könne, im Herbst 2027 mit dem Wegebau zu beginnen – denn „Flurbereinigungen brauchen Zeit“.

30 Prozent könnten noch zu teuer sein

„Das ist eine sehr clevere Idee“, betonte Bürgermeister Finis und sprach von ressourcenschonenden Maßnahmen, wenn eine 70-prozentige Förderung angeboten werde und die Gemeinde nur 30 Prozent selbst finanzieren müsse. Für Rainer Stefanek (Mötzinger Liste) könnten 30 Prozent je nach Gesamtsumme für die Gemeinde aber doch zu teuer sein. Deshalb wollte er wissen, welchen Einfluss die Kommune auf die Gesamtsumme habe. Außerdem machte er deutlich, dass man mit Blick auf den geplanten Waldkindergarten beim Feldweg zum Schützenhaus nicht bis 2027 oder 2028 warten könne.

Entschieden wird erst nach einer Infoveranstaltung

Wie der Rathauschef erwiderte, gehe es jetzt nicht darum, eine Gesamtsumme festzulegen. Erst nach der Infoveranstaltung mit den Landwirten werde der Gemeinderat über das geplante Verfahren zur Aufnahme ins Arbeitsprogramm 2026 in Sachen Flurneuordnungsverfahren entscheiden. Bezüglich der zunehmenden Fahrzeug-Frequenz durch den Waldkindergarten beim Schützenhaus erklärte Finis: „Die Herausforderung sehen wir auch“. Doch müsse man mit den Anliegern ins Gespräch kommen, um als Übergangslösung einige Ausweichbuchten zu schaffen.

Egon Stoll wünscht sich beim Hauptweg ein Konzept mit Bondorf

„Ich kann da voll mitgehen“, unterstrich Egon Stoll von der Mötzinger Liste auch unter Hinweis auf den zunehmenden Radverkehr. Bei der Planung für den Hauptweg würde er sich allerdings ein Gesamtkonzept mit der Nachbargemeinde Bondorf wünschen.

Einstimmig gab der Gemeinderat anschließend grünes Licht für den Beschlussvorschlag, die Flurbereinigungsbehörde um eine Bürgerbeteiligung zu bitten, um die Betroffenen über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Flurneuordnung zu informieren.

Gleichzeitig erklärt sich die Gemeinde bereit, die in der geplanten Flurneuordnung benötigten Flächen für die gemeinschaftlichen Anlagen aufzubringen, um einen Landabzug zu Lasten der privaten Grundstückseigentümer zu vermeiden. Weiter übernimmt die Gemeinde zur Senkung der Teilnehmerbeiträge die nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens.