Es ist nicht falsch, doch es wirkt auf den ersten Blick überflüssig: Auch Elektro-Autos haben eine grüne Umweltplakette. Diese gibt an, dass die Autos die Umwelt nicht mit Feinstaub belasten. Doch wozu ist diese Kennzeichnung nötig, bei Fahrzeugen, die nicht einmal einen Auspuff haben? Das Bundesverkehrsministerium klärt auf.
Oberndorf - Sie ist grün, rund und auf der Windschutzscheibe der meisten Autos zu finden: Die Umweltplakette. In manchen Fällen ist sie auch gelb, zum Beispiel bei vielen Diesel-Autos. Seltener kann sie auch rot oder im schlechtesten Fall gar nicht vorhanden sein. Dann darf man mit dem Auto nicht überall hinfahren. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als 50 Umweltzonen, die nur noch mit einer grünen Plakette befahren werden dürfen. Verstöße können mitunter teuer werden: 80 bis 100 Euro ist der Fahrer schnell los. Generell gibt die Plakette Auskunft darüber, wie viele Schadstoffe ein Auto auf der Fahrt ausstößt.
Umso mehr verwundert es, wenn man Elektro-Autos mit grüner Plakette entdeckt. Sie haben keinen Auspuff, stoßen also keinen Feinstaub aus. Und identifizierbar sind diese Fahrzeuge schließlich über ihr E-Kennzeichen. Wozu braucht es also den Aufkleber?
Vorteile dank E-Kennzeichen
"Zur Unterscheidung von Fahrzeugtechnologien und Schadstoffgruppen wird bei der Kennzeichnung von Fahrzeugen grundsätzlich zwischen dem E-Kennzeichen und den Feinstaubplaketten unterschieden", erklärt ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) die Grundlagen. "Geregelt sind die E-Kennzeichen im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung."
E-Kennzeichen seien deshalb sinnvoll, weil Elektrofahrzeuge unter Umständen Bevorrechtigungen haben können. Das EmoG bestimmt, welche Fahrzeuge privilegiert werden dürfen. Damit haben Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in manchen Bereichen zu bevorzugen, zum Beispiel beim Parken auf öffentlichen Straßen, der Nutzung von Sonderspuren oder bei der Befahrung von Straßen mit Durchfahrtverboten. Der Gesetzgeber wollte damit gezielt die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland unterstützen.
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Im Elektromobilitätsgesetz sei definiert, welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten können, so das BMVI weiter. Dies seien rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV).
So sind sie schneller erkennbar
Bei der Feinstaubplakette geht es jedoch nicht um Vorteile für die Elektroautos. "Die Kennzeichnung mit Feinstaubplakette erfolgt aus Gründen des Immissionsschutzes, also der Reduzierung der Belastung der Luft mit Feinstaub und Stickstoffdioxid", erklärt der Sprecher des BMVI weiter. "Die Schadstoffgruppen werden dabei in drei Bereiche in Abhängigkeit der Höhe des Partikelausstoßes unterschieden. Die Anforderungen an die grüne Umweltplakette sind beispielsweise mindestens die Schadstoffklassen Euro vier oder Euro drei mit Partikelfilter oder besser."
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Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor und daher auch Elektrofahrzeuge fallen ebenfalls in diesen Bereich und kennzeichnen damit ihre Einfahrberechtigung in Umweltzonen. Warum bei einer Kontrolle als Nachweis der Berechtigung nicht auch das E-Kennzeichen reicht? "Ohne diese Plakette wäre die Einfahrberechtigung bei einem Elektroauto nicht unmittelbar erkennbar. Zudem haben nicht alle Elektrofahrzeuge in Deutschland ein E-Kennzeichen, was die Erkennbarkeit erschwert. Die Ausstattung ist daher sinnvoll", erklärt der Sprecher.
Wann gibt es den grünen Aufkleber?
Geschummelt wird bei den Umweltplaketten übrigens nicht. Vor der Ausgabe des grünen Klebers steht die Abgasuntersuchung. Zuständig für die Ausgaben der Feinstaubplaketten sind die Zulassungsstellen für Autos. Auch anerkannte Stellen, die Abgasuntersuchungen machen, wie Werkstätten oder Überwachungsorganisationen wie zum Beispiel Dekra und TÜV, vergeben die Plaketten.