Eine Doppelgarage im Haus, aber dennoch keinen Platz zum Abstellen von Autos. Vor dieser unglücklichen Situation steht ein Grundstückseigentümer im Stettener Eibenweg (rechtes Gebäude). Dessen Antrag auf Erstellung einer Doppelgarage außerhalb des Baufensters lehnte der Ortschaftsrat ab. Foto: Weisser

In einer misslichen Situation befindet sich ein Grundstückseigentümer im Stettener Neubaugebiet Zierenberg. Bei der Planung seines neuen Hause im Eibenweg ist nämlich etwas total schief gelaufen.

Zimmern-Stetten - Der Bauherr kann die im Kellergeschoss befindlichen beiden Garagen nämlich nicht als Autoabstellplatz nutzen. Der Grund: Die Steigung zur Straße beträgt 25 Prozent. Die Garagen sollen nunmehr als Wohnraum genutzt werden.

Damit hat der Ortschaftsrat Stetten auch keine Probleme. Anders sieht es dagegen beim Bauantrag für den Neubau einer Doppelgarage an der Grenze zum Nachbargrundstück aus. Der Standort befindet sich außerhalb des Baufensters.

Deshalb wäre eine förmliche Befreiung erforderlich. Diese erteilte das Gremium jedoch vorerst nicht. Die Ortschaftsräte befürchten im Winter größere Probleme.

Beim Eibenweg handelt es sich um eine Sackgasse. Dort, wo die Garage gebaut werden soll, liegt im Winter der Schnee, so der Einwand aus der Ratsrunde. Manuel Modronja – er wohnt ganz in der Nähe – zeigte indes Verständnis. Er stimmte als Einziger mit Ja.

Manuel Modronja: Ein echter Sonderfall

Das sei schon ein Sonderfall, der Bauherr sei hier Geschädigter, gab er zu bedenken. Es handle sich – so Modronja – hier um einen Versicherungsfall. Irgendeine Lösung müsse aber gefunden werden.

Torsten Knapp schlug vor, die Situation vor Ort einmal anzuschauen. Das will das Gremium demnächst tun. Gemeinderat Jürgen Kramer meinte: "Wenn wir hier zustimmen, kommt der Nächste mit einer Befreiung."

Bei einer Vertagung auf die Sitzung im September – so hieß es am Ratstisch – würde das Einvernehmen durch Ablauf der Frist als erteilt gesehen.