Ältere Mädchen dürfen in Afghanistan nach wie vor nicht in die Schule gehen – die Taliban verbieten es ihnen. Foto: imago/Le Pictorium/Adrien Vautier

Die neue Bundesregierung hatte ein humanitäres Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen in Afghanistan angekündigt. Doch nach wie vor gibt es keines – und unterdessen spitzt sich die Situation in dem Land gerade für Frauen zu.

Acht Monate ist es her, dass Zarghona W. zum letzten Mal unterrichtet hat. Seit acht Monaten wartet sie darauf, wieder arbeiten zu können, zurückgezogen in einer Wohnung in Kabul. Als die Taliban im vergangenen Sommer die Macht in Afghanistan übernahmen, verboten sie weiblichen Lehrkräften und älteren Schülerinnen, weiter zur Schule zu gehen. Zum Beginn des neuen Schuljahrs Ende März sollte dies anders werden, Tausende Mädchen gingen erwartungsvoll zum Unterricht – um wieder nach Hause geschickt zu werden.

 

„Als der Unterricht gerade begann, haben die Taliban die Schulen angewiesen, Schülerinnen älter als Klasse 6 aus den Klassenzimmern zu verweisen und nach Hause zu schicken“, sagt Zarghona W. Sie selbst wurde nicht einmal ins Gebäude gelassen. „Viele Schülerinnen und Lehrerinnen haben geweint, es war sehr schlimm für sie.“

Die Teilhabe wird für Frauen und Mädchen in Afghanistan schwieriger

Warum es so kam, verstehen viele nicht. „Es hieß, dass die Schuluniformen der Grund seien – und alle Mädchen Hijab tragen müssten“, sagt die Lehrerin aus Kabul – und hält dies für eine Ausrede, da die Mädchen die vorgesehene Kleidung getragen hätten. Offiziell ließen die Taliban verlauten, dass ältere Schülerinnen nicht am Unterricht teilnehmen könnten, bis ein Konzept ausgearbeitet sei, das im Einklang mit islamischem Recht stehe.

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Empörte internationale Reaktionen folgten prompt – eine Aussicht darauf, dass sich die Situation für Mädchen ändern wird, gibt es bislang allerdings nicht. „Es ist sicher kein Zufall, dass die Taliban seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine zu härteren Maßnahmen greifen“, sagt Ruben Neugebauer, Mitgründer der Luftbrücke Kabul, die als private Organisation selbst Evakuierungen aus Afghanistan durchführt und bei der Organisation unterstützt.

Zuletzt habe es vermehrt Hausdurchsuchungen durch die Taliban gegeben, dabei seien etwa ehemaligen Ortskräften Dokumente entwendet worden. Vor einigen Tagen verkündeten die Taliban zudem, dass Frauen nur noch in Begleitung eines männlichen Verwandten ausreisen dürften. „Die Evakuierung gefährdeter Menschen in Afghanistan wurde lange hinausgezögert, gerade in der Zeit des Regierungswechsels. Jetzt wird die Beschaffung von Dokumenten für die Menschen und die Organisation der Ausreise immer schwieriger“, sagt Neugebauer.

Die Liste für besonders gefährdete Menschen wurde Ende August geschlossen

Insgesamt sind mehr als 18 000 Afghaninnen und Afghanen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums zwischen Mitte August 2021 und Ende März 2022 nach Deutschland eingereist – darunter mehr als 13 000 ehemalige Ortskräfte und deren Familien sowie etwas über 3500 weitere „besonders gefährdete“ Menschen. Eine Aufnahmezusage von Deutschland haben im gleichen Zeitraum 28 000 Menschen in Afghanistan bekommen. „Es finden weiterhin regelmäßig Einreisen dieser Personengruppen nach Deutschland statt“, heißt es auf Anfrage sowohl aus dem Bundesinnenministerium als auch aus dem Auswärtigen Amt. Zugleich aber warten Tausende weiter auf eine Evakuierung.

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Während Gefährdungsanzeigen von ehemaligen Ortskräfte in Afghanistan den Auskünften nach weiterhin geprüft und Aufnahmezusagen für sie weiter erteilt werden, ist das für andere bedrohte Menschen anders. Die Liste der besonders gefährdeten Afghanen und Afghaninnen – auch als „Menschenrechtsliste“ bezeichnet – wurde nach Angaben des Auswärtigen Amts zum 31. August 2021 von der damaligen Bundesregierung geschlossen. Die Liste umfasst demnach 2600 Personen, die damals „als besonders gefährdete Personen identifiziert wurden“, und deren Familien, etwa Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten

Regierungskoalition stimmt sich zu einem humanitären Aufnahmeprogramm ab

Wer erst nach diesem Datum von der Liste erfuhr, wer sich erst später meldete, hatte kaum noch Chancen auf eine Aufnahmezusage aus Deutschland. Es sei reiner Zufall gewesen, wer es rechtzeitig auf eine Liste geschafft habe, sagt Ruben Neugebauer. Seit Ende August des vergangenen Jahres jedenfalls hat sich die Zahl der Hauptpersonen auf der humanitären Liste laut dem Auswärtigen Amt „nicht maßgeblich geändert“. Lediglich nicht genutzte Plätze im Aufnahmekontingent würden seither „im Einzelfall“ mit Personen aufgefüllt, die ein Hilfegesuch gestellt hätten und als besonders gefährdet identifiziert wurden. Aus den zuständigen Ministerien heißt es aber auch: Im Hinblick auf weitere Aufnahmen von Menschen aus Afghanistan und auf die Ausgestaltung eines Aufnahmeprogramms stimme sich die Bundesregierung derzeit ab. Zur Ausgestaltung könne man derzeit keine Aussagen machen.

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Baden-Württemberg plant eine Anlaufstelle für Menschen aus Afghanistan

Auch die Landesregierung in Stuttgart wartet auf weitere Schritte durch den Bund. Man arbeite an Fragen zu Bleiberecht und Flüchtlingspolitik, so Florian Hassler, Staatssekretär im Staatsministerium. „Teil unserer Überlegungen ist auch eine Anlaufstelle Afghanistan, die die Bemühungen des Bundes flankieren könnte – etwa bei der Sichtung besonders schwerwiegender Fälle, die durch die Aufnahmezusagen des Bundes bisher nicht berücksichtigt wurden oder bei Personen mit besonderen Verbindungen nach Baden-Württemberg.“

Einige Ausreisen aus Afghanistan gibt es weiter. Auch die Organisation von Ruben Neugebauer – die Luftbrücke Kabul – führt noch Evakuierungen durch, meist über Pakistan, und unterstützt Menschen bei der Beschaffung der nötigen Dokumente. Insgesamt hat die Nichtregierungsorganisation so bereits 2000 Menschen aus dem Land geholt und zahlreiche mehr unterstützt. „Bei den Menschen, die schon eine Aufnahmezusage haben, aber noch im Land sind, können wir tätig werden“, sagt Neugebauer. Bei den vielen, die eine solche Zusage nicht haben, weil sie es nicht rechtzeitig auf die Liste schafften, gibt es derzeit kaum Chancen. „Natürlich kann man versuchen, beim Auswärtigen Amt einen Antrag zu stellen – aber ob und welche Einzelfälle momentan noch nachgemeldet werden, ist völlig intransparent.“

Hintergrund: Aufnahmen nach § 22 S. 2 Aufenthaltsgesetz

Anfragen
Anfragen für Aufnahmen nach § 22 S. 2 des Aufenthaltsgesetzes gehen auf verschiedenen Wegen bei den zuständigen Behörden ein. Betroffene kontaktieren zum Beispiel zivilgesellschaftliche Organisationen, Abgeordnete oder das Auswärtige Amt direkt. Einen einheitlichen Weg, um entsprechende Fälle zu melden, gibt es nicht.

Einzelfälle
Auf der Grundlage von § 22 S. 2 AufenthG werden nur Einzelfälle geprüft. Die Regierung hat deshalb ein humanitäres Aufnahmeprogramm angekündigt: Laut Koalitionsvertrag soll es einerseits zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte genutzt werden, andererseits auch die besondere Lage schutzbedürftiger Frauen und Mädchen sowie von Menschen mit familiären Bindungen in Deutschland im Blick haben.