Von diesem Fasnetswagen ist die 32-jährige Frau am Sonntag in Geislingen gestürzt und überrollt worden. Foto: Robert Huger/Schwarzwälder Bote (Archivfoto) Foto: Robert Huger

Entgegen erster Meldungen wird es im Fall des Fastnachtsunfalls in Geislingen keine Oduktion der tödlich verunglückten 32-Jährigen geben. Indessen steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung im Raum.

Geislingen - Nach dem tödlichen Sturz einer 32-jährigen Frau von einem Fastnachtswagen in Geislingen (Zollernalbkreis) ermitteln die Polizei und die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Entgegen erster Meldungen wird jedoch keine Oduktion stattfinden.

"Eine Obduktion ist nie beantragt und auch nie angeordnet worden", stellt Nicole Luther, Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Hechingen, auf Anfrage am Dienstagvormittag klar. Die Todesursache sei klar: "Die Frau wurde von dem Wagen überfahren." Aus diesem Grund brauche es keine Oduktion.

Todesursache klar, Unfallursache nicht

Wie bei jedem anderen Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch ums Leben komme, werde jetzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Zunächst müsse die Ursache des Unfalls geklärt werden - dann werde ermittelt, ob jemand dafür verantwortlich sei. "Es kann auch am Schluss rauskommen, dass niemandem ein Vorwurf zu machen ist", so die Sprecherin weiter.

Der Anhänger des Umzugswagens, der zu einem Schiff umgebaut worden war und von einem Traktor gezogen wurde, werde von einem Sachverständigen inspiziert. Dabei prüfe der Experte unter anderem, ob der Wagen den geltenden Vorschriften der Behörden entsprach.

An dem Wagen hatte sich am Sonntag laut Polizei ein Teil der Verkleidung gelöst. Die 32-Jährige verlor den Halt und stürzte von dem Fastnachtswagen auf die Straße. Dort wurde die Frau von einem Rad überrollt und tödlich verletzt.