Die echte Polizeiuniform darf nicht als Verkleidung in der Fasnet verwendet werden. (Symbolfoto) Foto: Arnold

Landeswappen sind geschützt. Alte Uniformen als Verkleidung sind erlaubt. Waffenattrappen müssen erkenntlich sein.

Region - Auf dem Weg zur Arbeit sitzt man morgens in der Stadtbahn und trinkt seinen Kaffee. Die Bahn hält, die Türen gehen auf. Plötzlich steigt ein Mann mit zwei Gewehren und einer Sicherheitsweste ein. Unruhe und Furcht machen sich unter den Fahrgästen breit.  Ein paar Haltestellen weiter nimmt die Polizei den Mann fest. Doch wie sich herausstellt trug der Mann nur ein Faschingskostüm in Form einer falschen FBI-Weste, einer Spielzeugpistole und einer Softairwaffe. Dieser Vorfall ereignete sich kürzlich in Karlsruhe.

Der Mann löste mit seinem Kostüm einen Polizeieinsatz aus. Und das kann teuer werden. "Es wird zuerst geprüft, ob es vorsätzliches Verhalten war", erklärt Uwe Vincon vom Polizeipräsidium Konstanz. War dies der Fall, muss der Verursacher den Einsatz selbst bezahlen. Das kann zu einer Rechnung von mehreren tausend Euro führen.

Auch die Region ist spätestens seit Januar im Fasnetsfieber. Narren und Besucher feiern Ringtreffen, Bälle und Umzüge - natürlich kostümiert. Verkleidungen als Polizist, Feuerwehrmann oder Arzt gehören zu den beliebtesten. Doch was ist überhaupt erlaubt und was nicht?

"Eine Polizeiuniform zu einer Fasnetsveranstaltung anzuziehen ist ein absolutes No Go", sagt Uwe Vincon vom Polizeipräsidium Konstanz. Strafbar sei es jedoch nur, wenn das Wappen zu sehen ist. Denn: "Das Landeswappen von Baden-Württemberg ist rechtlich geschützt." Somit sei es rechtlich erlaubt, sich mit einer alten beigen oder grünen Uniform zu verkleiden. "Es sollte mittlerweile jeder wissen, dass die neuen blau sind", sagt Vincon. Trotzdem: "Wir raten davon ab."

Spielzeugwaffen müssen erkenntlich sein

Zum Outfit eines Polizisten gehören auch Waffen. Echte sind natürlich verboten. Doch immer mehr Attrappen sehen täuschend echt aus. "Manchmal können die Kollegen nicht sofort erkennen, ob es eine Spielzeug- oder eine echte Waffe ist", sagt Vincon. "Wenn jemand mit dieser Attrappe auf einen Polizisten zielt, kann es passieren, dass der Beamte schießt. Die Waffen sollten deshalb farbig markiert sein."

Ähnlich verhält es sich bei den Feuerwehruniformen. "Alles, was auf den ersten Blick nicht als Verkleidung erkennbar ist, ist nicht erlaubt", sagt Sven Haberer, Kreisfeuerwehr-Sprecher von Rottweil. Und woran erkennt man, ob ein echter Feuerwehrmann vor einem steht? "Schulterklappen und das Wappen sind zwei Indizien", erklärt Haberer. Eine Uniform ohne Wappen sei auch bei der Feuerwehr "erlaubt, aber nicht gerne gesehen".

Auch wenn das Tragen einer alten Uniform regelkonform ist, kann es zu Verwechselungen führen. Bei einer Schlägerei beispielsweise könnten die Veranstaltungsbesucher einen auffordern als "Polizist" einzugreifen. "Das kann zu Irritationen führen", sagt Vincon.

Rechtsextremistische Symbole sind verboten

Ebenfalls verboten an der Fasnet sind rechtsextremistische Symbole und Zeichen. Dazu gehören Hakenkreuze, Keltenkreuze sowie Gesten und Abkürzungen wie "Sieg Heil". Auch eine Verkleidung als Adolf Hitler ist verboten.

"Das Thema wurde bei uns noch nicht diskutiert", sagt Volker Gegg, Sprecher der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN). "In meinen acht Jahren bei der VSAN hatten wir noch nie den Fall von verbotenen Kostümen oder rechtsextremistische Symbole."