Der Schwenninger Zunftmeister Lutz Melzer (links) muss sich vor dem Schemengericht verantworten. Foto: Narrenzunft Möhringen

Dem Schwenninger Zunftmeister Lutz Melzer geht es dieses Jahr an den Kragen: Dieser muss sich vor dem Narrengericht Möhringen verantworten.

Um 14.01 Uhr am Schmotzigen Donnerstag muss der Schwenninger Zunftmeister Lutz Melzer im althistorischen Rathaus in Möhringen erscheinen. Das Schemengericht, übrigens das einzige Narrengericht der gesamten schwäbisch-alemannischen Fasnet, das unter den Schemen (Masken) verhandelt, hat ihn in der Zunftstube in Schwenningen als Angeklagten für die nächste närrische Verhandlung vorgeladen.

Hat der Schwenninger Narr den Narrenhimmel verkauft?

Dem Schwenninger Narr werfen die Möhringer Ankläger vor, während der Coronazeit versucht zu haben, den historischen Möhringer „Narrenhimmel“ zu verkaufen. Im Amtsblatt der Schwenninger Fasnet war im Jahr 2021, als die Fasnet der Pandemie zum Opfer fiel, eine Anzeige erschienen: In dieser wurden Möhringer Fasnetbändel zum Verkauf angeboten – mit dem Erlös sollte der Tuttlinger „Landrat Bär“ im Wortlaut „auf den Mond geschossen werden“.

Grund war, dass der Tuttlinger Landrat in der schwäbisch-alemannischen Fasnet für Aufsehen sorgte, als er auf ein striktes Fasnetbändel-Verbot bestand und die Möhringer ihre närrische Dekoration, anders als in anderen Landkreisen, wieder abhängen mussten. Als Zunftmeister, so die Ankläger, habe Melzer die Inhalte der närrischen Publikation zu verantworten.

Ein Freispruch ist nicht zu erwarten

Melzer wies die Vorwürfe in einer ersten Antwort in der Zunftstube direkt zurück. Von einem Freispruch ist dennoch nicht auszugehen: Noch nie in der Geschichte des Möhringer Schemengerichts wurde letztlich ein solcher ausgesprochen.

Die letzten beiden Angeklagten vor der Corona-Pandemie waren der damalige baden-württembergische Justizminister Guido Wolf und der Löffinger Ehrennarrenvater Hermann Nägele.

Info: Über das Narrengericht

Das Möhringer Schemengericht ist einer der ältesten Bräuche der schwäbisch-alemannischen Fasnet. Anders als das allgemein bekannte Stockacher Narrengericht, konzentriert es sich auf Missgeschicke, Streiche und Untaten mit Bezug zur Narretei in Möhringen selbst und auf der Baar. Die Existenz des Möhringer Schemengericht ist bereits seit 1549 urkundlich belegt. Die Zimmersche Chronik erwähnt dort den Bestand eines „Schemengerichts zu Meringen“. Aus dem Wortlaut ergibt sich, dass bereits im 16. Jahrhundert zu Möhringen für den alemannischen Raum über närrische Vorkommnisse geurteilt wurde.