Ankläger Ingo Maurer und Andreas Kaupp klagen vor dem hohen Gericht der Narrenzunft Lauterbach Präsidenten Rolf den II. an. Rolf Buchholz ist bereits im Austausch mit seinen Pflichtverteidigern.
So etwas gab es laut Mitteilung noch nie: Der scheidende und langjährige Präsident der Narrenzunft Lauterbach e.V. wird quasi vor dem eigenen Gericht und kurz vor Ende seiner Amtszeit als Angeklagter vorgeführt.
Was brachte die Anklage dazu, Buchholz auf die Anklagebank zu setzen?
Schwere Vergehen
Die Gründe sind schwerwiegend. Wie die Anklage beim Zunftball der Narrenzunft Lauterbach veröffentlichte, liegen gegen Rolf II. folgende Tatbestände vor:
Vorspiegelung falscher Tatsachen in Tateinheit mit der Anmaßung, sich als einen Geistlichen auszugeben; Wiederum Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Nachteil unserer Karnevalsfreunde aus Mainz – den Mainzer Hofsängern; Bildung eines Narrenkartells durch Fusion des Narrenfreundschaftsringes SBH und der freien Narrenvereinigung Mittlerer Schwarzwald unter der Führung des Angeklagten; Geldwäsche von nicht versteuertem Schwarzgeld mithilfe der Anschaffung eines teuren Indoor-Fitnessgerätes; Scheinselbstständigkeit als Statiker, um den ehelichen und familiären Pflichten zu entgehen.
Zuschauer willkommen
Aufgrund dieser schweren Anklagepunkte wird am Samstag, 1. März, ab 14.30 Uhr öffentlich vor dem hohen Gericht der Narretei im Sitzungssaal des Rathauses verhandelt. Hierzu sind Zuschauer ausdrücklich erwünscht.
Die Pflichtverteidigung, der geschätzte Narrenfreund und stellvertretende Präsident der freien Narrenvereinigung Mittlerer Schwarzwald, Udo Reinke, sowie die Co-Verteidigung, die Präsidentin der Narrengesellschaft Hooriger Hund, Evi Brucker, sieht schon vor der Verhandlung die Aussicht auf Erfolg als hoffnungslos an – da Richter und Obernarr Jürgen Reichert für seine harten und nicht zum Wohle der Angeklagten ausgelegte Urteile bekannt ist.