Unbeschwertes Feiern in den närrischen Tagen gelingt – wenn man ein paar Tipps beachtet.
Der Höhepunkt der diesjährigen Fasnetssaison steht bevor. „Die vielen Veranstaltungen drumherum bergen dabei auch die Gefahr, etwas tiefer als sonst in das eine oder andere Glas zu schauen“, weiß Christian Wörner, Pressesprecher im Polizeipräsidium Reutlingen. Aus Spaß könne schnell bitterer Ernst werden, besonders, „wenn man einen Unfall verursacht oder alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird.“
zum Thema Alkohol
Mit steigender Trunkenheit erhöhe sich aber auch die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden oder sich selbst zu einer solchen hinreißen zu lassen. Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps: Hände weg von Alkohol, wenn man noch fahren muss, und von illegalen Drogen sowieso. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut könne man mit dem Gesetz in Konflikt kommen und den Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und gelte ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze. Öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen – dort sei das Geld gut investiert. Zudem rät Wörner davon ab, sich zu alkoholisierten Fahrern ins Auto zu setzten.
Kids und Jugendliche
„Kinder und Jugendliche wollen vieles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht“, erklärt Wörner. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren hätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Fasnetsbällen nichts verloren: „Für sie ist jeglicher Alkohol tabu.“ Zwischen 16 und 18 Jahren dürfe zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Alkopops – sei aber nur an Volljährige erlaubt.
Angst vor K.O.-Tropfen
„Insbesondere Frauen hätten Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen.“ Die Substanz sei im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar, daher sei es sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen.
„Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.“ Generell werde die Polizei bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und Kontrollen durchführen.
Waffen im Blick
„Im Blick haben die Polizeibeamten dabei speziell auch, dass das Führen von Waffen und jeglicher Art von Messern bei Veranstaltungen verboten ist“, so Wörner. Dies gelte uneingeschränkt, nicht nur in Festhallen, sondern beispielsweise auch auf den Umzügen. Die Einsatzkräfte agierten sowohl offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar als auch in Zivil.
sexuelle Übergriffe
„Nicht nur die Themen Alkohol oder Drogen stehen im Fokus der Polizei, auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr haben die Polizeibeamtinnen und -beamten im Visier.“ Dabei stehe man in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern .
im Notfall schnell die 110
„Wir können aber nicht überall sein“, erklärt Wörner weiter. Der Appell an die Bevölkerung sei daher: „Sprechen Sie die Polizei an, wenn irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn einem jemand unangemessen zu nahe kommt - und sowieso, wenn Straftaten vorlägen. Im Notfall sei sofort die 110 zu wählen.