Ein Fan des Karlsruher SC ist zu einer Geldstrafe von 600 Euro auf Bewährung verurteilt worden, weil er ein Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." in die Höhe hielt. (Archivbild) Foto: dpa

Ein Fußballfan ist zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, weil er ein Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." - die Abkürzung für "all cops are bastards" - im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadtions hochgehalten hatte. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Fußballfan ist zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, weil er ein Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." - die Abkürzung für "all cops are bastards" - im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadtions hochgehalten hatte. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Karlsruhe - Ein Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ - die Abkürzung für „all cops are bastards“ - kann wegen Beleidigung strafbar sein. Das musste ein Fußballfan erfahren, der zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.

Der Fan hatte das großflächige Banner mit der Aufschrift im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions hochgehalten. Es war bei der Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Oktober 2010 im ganzen Stadion zu sehen. „All cops are bastards“ heißt übersetzt: „alle Polizisten sind Bastarde“. Das sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.

Der Fan habe damit den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken wollen. Der am Freitag veröffentlichte Beschluss ist rechtskräftig. Der Fan hat jedoch Glück im Unglück: Er muss die Geldstrafe nicht zahlen - sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.