In der Antike gehörte Kindesaussetzung zu den gängigen Methoden der Familienplanung. Wenn eines der verstoßenen Kinder überlebte, erwartete es meist ein jämmerliches Dasein als Sklave oder Bettler. Den Mädchen drohte Zwangsprostitution.
Wer im Kriegerstaat Sparta das Licht der Welt erblickte, hatte sogleich eine schreckliche Prüfung zu bestehen. Neugeborene, so besagte es ein dem Staatsgründer Lykurg zugeschriebenes Gesetz, müssten von einem Ältestenrat auf ihre körperliche Tauglichkeit hin begutachtet und könnten nur im Fall einer positiven Entscheidung in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Die als nicht lebensfähig eingeschätzten Säuglinge dagegen wurden in einer Grube am Fuße des Taygetos-Gebirges ausgesetzt. Apothetai nannte man diesen Ort, zu Deutsch: Ablage.
Auch im übrigen Griechenland – und später auch in Rom – wurden Neugeborene ausgesetzt. Allerdings entschieden hier nicht Beamte über Leben und Tod, sondern die Eltern. Genauer gesagt, der Vater, denn Familienangelegenheiten waren in den patriarchalischen Gesellschaften der Antike Männersache. In Rom konnte der Familienvater kraft seiner väterlichen Gewalt – patria potestas – über die in seinem Haushalt lebenden Personen vollkommen verfügen. Er allein bestimmte auch, ob ein Neugeborenes aufgenommen wurde.
Arm und Reich setzen Kinder aus
Die Römer kannten dafür einen förmlichen Akt: Nach der Geburt legte die Hebamme das Kind dem Vater vor die Füße. Hob er es auf und nahm es in seine Arme, war seine Zukunft gesichert. Ließ er es liegen, wurde der Säugling ausgesetzt.
Meist waren prekäre Lebensverhältnisse der Grund. „Die Angst vor Armut hält die Zahl der Familienmitglieder in Grenzen“, wusste der griechische Philosoph Platon zu berichten. Doch nicht nur Kindern aus armen Familien drohte dieses Schicksal. „Arm und Reich setzten gleichermaßen Kinder aus, die einen aus Not, die anderen aus Rücksicht auf ihr Erbe“, heißt es in den „Institutiones“, einer Sammlung von juristischen Fallstudien aus dem 3. Jahrhundert. Gerade in begüterten Familien bestand die Furcht, dass der Besitz durch Erbteilung schrumpft.
Mädchen haben es schwerer
Ohnehin war die Frage für oder gegen Kinder in der Antike eine finanzielle. Die Erziehung kostete viel Geld. Staatliche Unterstützung gab es nicht. Konnten Söhne rein ökonomisch als „Investition“ gesehen werden – in der Hoffnung, im Alter von ihnen versorgt zu werden –, so galten Töchter nicht selten als Negativposten: Weil sie nach ihrer Heirat zur Familie ihres Mannes gehörten, konnten sie kaum zur Versorgung ihrer Eltern in die Pflicht genommen werden. Überdies mussten sie mit einer Mitgift ausgestattet werden, die das Budget zusätzlich belastete. Ein wesentlicher Grund dafür, warum in Griechenland und Rom vorrangig weibliche Säuglinge ausgesetzt wurden.
Dass es in der Antike eine generelle Geringschätzung des weiblichen Geschlechts gab, verdeutlicht ein Papyrus aus dem Jahr 1 vor Christus: „Wenn du gebierst“, schreibt darin ein angehender Vater seiner hochschwangeren Frau, „lass das Baby leben, falls es männlich ist. Falls es weiblich ist, setze es aus.“ Und auf einem Bleitäfelchen, das bei Ausgrabungen im Orakel von Dodona in Nordgriechenland gefunden wurde, fragt ein Rat suchender Ehemann Zeus, zu welcher Gottheit er wegen eines „männlichen Nachkommens“ beten solle.
Behinderte Kinder gelten als Ballast
Keine Hoffnung gab es für behinderte Kinder. Sie galten als sozialer Ballast und böses Omen für das Gemeinwesen, weshalb ihre Aussetzung religiös begründet wurde. Antiken Vorstellungen zufolge erregten missgebildete Kinder den Zorn der Götter. Um diese zu besänftigen, mussten die fluchbeladenen Geschöpfe beseitigt werden. Der römische Historiker Livius berichtet von einem Neugeborenen, das „keine eindeutigen Merkmale zeigte, ob es männlich oder weiblich sei“. Dieses entsetzliche Wunderzeichen wurde dadurch gesühnt, dass man das Kind fern der Heimat im Meer versenkte.
Jeder, der ein Kind aussetzte, nahm dessen Tod in Kauf. Viele starben an Unterernährung, Kälte oder wurden Beute von wilden Tieren. Moralische Bedenken gab es kaum, allenfalls die vage Hoffnung, dass die Ausgesetzten gefunden wurden, weshalb die Kinder auch an belebten Orten abgelegt wurden – in der Nähe von Tempeln, Kreuzungen oder Marktplätzen.
Erst zur Ersatzmutter, dann zum Zuhälter
Doch wer sich ihrer annahm, tat das nicht immer aus hehren Motiven. Skrupellose Geschäftemacher konnten sich eine goldene Nase verdienen – etwa auf dem Sklavenmarkt. Je jünger die Ware, desto höher der Gewinn. Das galt jedoch nur für gesunde und kräftige Kinder, weshalb viele Sklavenhändler die Findlinge von Ersatzmüttern aufziehen ließen, bevor sie sie an Zuhälter verkauften.
Andere schickten die Findelkinder zum Betteln auf die Straße. Seneca der Ältere berichtete von der besonders abscheulichen Praxis, ihnen die Augen auszustechen, die Füße zu brechen oder die Oberschenkel zu zertrümmern. Derart erbärmlich zugerichtet sollten sie Mitleid erwecken und größere Gewinne machen. „Ein Laboratorium für die Erzeugung menschlicher Ruinen“ sei das, wetterte der Rhetor über eines der dunkelsten Kapitel antiker Sozialgeschichte.
Unter den Fittichen Gottes
Aus heutiger Sicht ist unbegreiflich, dass die skrupellosen Schinder dafür juristisch nicht belangt wurden. Der Grund: Ausgesetzte Kinder gingen nach antiker Rechtsauffassung in die Gewalt der Ziehväter über. Wer ein Kind fand und es ernährte, konnte es als sein Eigentum betrachten und mit ihm nach Belieben verfahren – es eben wie einen Sklaven behandeln, der für die Römer kein Mensch, sondern eine Sache war. Deshalb nahm man in der Antike auch kaum Anstoß an der weithin geübten Praxis der Kindesaussetzung.
Kein Wunder, dass man sich auch wenig darum scherte, wenn ausgesetzte Kinder – zumeist Mädchen − in der Prostitution landeten. Von skrupellosen Zuhältern aufgezogen und von klein auf zur Prostitution gezwungen, fristeten viele Findelkinder in Bordellen und schmuddeligen Pinten ein mitleidvolles Dasein. Erst unter dem Einfluss des Christentums wurde Kritik an der Kindesaussetzung laut. Für Männer wie den Kirchenvater Laktanz waren „Kinder Geschöpfe Gottes − und der haucht ihnen Seelen ein um ihres Lebens, nicht um ihres Todes willen“.
Gegen Ende des 4. Jahrhunderts wurde im Römischen Reich die Aussetzung und Tötung von Kindern unter Strafe gestellt. Fortan standen sie nicht mehr allein unter der Kuratel irdischer Familienvorstände, sondern auch unter dem Schutz des göttlichen Vaters. Die Kirche war die erste gesellschaftliche Institution, die sich um den Schutz ausgesetzter Kinder kümmerte.