Die Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig ist vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen worden. Schwesigs Äußerungen im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der NPD verletzt.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt.
„Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Interview der „Thüringischen Landeszeitung“ seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.
Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen. „Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf“, sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen - müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen.