Das tut weh: Die Hochstrittigkeit der Eltern wird für manches Kind zur enormen Belastung. Foto: © Romolo Tavani – stock.adobe.com

"Bis vor einem Jahr hatte ich noch eine Tochter, die gerne bei mir war, alles war gut – heute habe ich eine Tochter, die sagt, sie will keinen Papa mehr" – der 36-jährige Vater sitzt in der Redaktion, Tränen in seinen Augen.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Das Problem, mit dem er kämpft, ist eines, das er am liebsten totschweigen möchte: Seine Tochter will ihn nicht mehr. Wer spricht so etwas schon gerne aus?

 

Doch Thomas N. (*Name von der Redaktion geändert) macht es publik, will an die Öffentlichkeit, weil irgendwer doch irgendetwas dagegen unternehmen müsse, dass seine Tochter ihm fremd und fremder gemacht würde. Er kämpft. Und seine neue Lebensgefährtin streitet mit.

Ein schmaler, hauchdünner Grat

"Das Jugendamt und weiteres Fachpersonal schauen zu, wie meinem Lebensgefährten das Kind von der Mutter vorenthalten wird", sagt sie. Was passiert, nennen die beiden Kindsentfremdung. Für das Jugendamt steht über all dem vor allem eine Bezeichnung: "Hochstrittigkeit der Eltern". Und dazwischen liegt ein schmaler, hauchdünner Grat.

Hochstrittig, das ist sie unbestreitbar, die Situation zwischen dem Vater und der 34-jährigen Mutter der sechsjährigen Lisa, Nicole N. Einst waren die drei eine glückliche Familie in einer kleinen Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis. Heute sind sie Stammkunden im Jugendamt – und sie seien welche der "ganz wenigen" Eltern, die offenbar nicht im Stande seien, die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam und einvernehmlich zu regeln, wie Cornelia Raible-Mayer, Sachgebietsleiterin für den Bereich Soziale Dienste im Jugendamt des Schwarzwald-Baar-Kreises später betont.

Irgendwann fing er an, der Streit ums Kind

Thomas N. und seine Freundin Silke H. schildern die Sache aus ihrer Sicht: Thomas und seine Ex Nicole N. hätten sich getrennt. Am Anfang sei das Kind wechselnd bei ihm – mit seiner neuen Partnerin – und seiner Mama gewesen. Doch irgendwann fing er an, der Streit ums Kind. Die Mutter poche plötzlich auf das alleinige Umgangsrecht. Die Sache ging vor Gericht. Unentschieden. Sie halten eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung in den Händen. Der Streit aber bleibt, und mittendrin das sechsjährige Mädchen. Dutzende Gespräche, eine Therapie zur Lösung des Elternkonflikts, alles habe man zur einvernehmlichen Lösung versucht, vergeblich.

Zunächst sei Lisa noch gerne bei ihm und seiner neuen Partnerin sowie deren Kindern gewesen. Dann habe sich die Situation schleichend gewandelt. "Mama will nicht, dass ich bei Dir bin", habe seine Tochter eines Tages gesagt. Der Disput der Eltern schwelte weiter, während – so der Eindruck des Vaters – die Mutter zunehmend Einfluss auf Lisa genommen habe. Mit Erfolg: Es habe schleichend immer länger gedauert, bis Lisa nach ihrer Ankunft bei ihrem Papa gelöst und fröhlich gewesen sei.

Zwischendurch hätten sich immer wieder Situationen zugetragen, die seinen Eindruck verfestigten, dass ihm sein Kind gerade scheibchenweise genommen werde – Bilder mit weinenden Herzen, symbolisch für Mama und Papa stehend, dazwischen Lisas Herz, zerrissen. Das Bild mit unzähligen Schnitten malträtiert; Lisa habe dem Sohn seiner Freundin gestanden, dass die Mama Wert darauf lege, dass das Mädchen sich während der Aufenthalte beim Vater zwischendurch bei ihr melde, der Mutter ihre Liebe beteuere und wie sehr sie sie vermisse.

Plötzlich im Kinderschutzverfahren

Immer seltener sei seine Tochter gekommen. Ein Hin-und-Her vor, aber auch mit dem Amt – und "plötzlich waren wir im Kinderschutzverfahren", sagt Thomas N., und schüttelt ungläubig den Kopf. "Vorkommnisse" der Eltern hätten dazu geführt, sagt er. "Wir wissen bis heute nicht, was das für Vorkommnisse gewesen sein sollen", wirft seine neue Partnerin ein. Dass Lisa selbst gesagt habe, sie wolle nur noch bei der Mutter sein, bestreiten die beiden nicht, doch in ihren Augen ist es Thomas’ Ex, die daraus spricht.

Als beide den Film "Weil Du mir gehörst" sahen, der das Thema Kindsentfremdung auf den Punkt bringt, sei es ihnen wie Schuppen von den Augen gefallen: "Das ist genau das, was hier passiert!" Im Amt aber sehe man das nicht – oder wolle man es vielleicht auch gar nicht sehen. Betont würde lediglich, dass man Lisa nicht zwingen könne, den Vater sehen zu wollen – dabei werde das Kind doch manipuliert.

Da passiere jede Menge

Cornelia Raible-Mayer hört sich die Schilderungen im Pressegespräch ruhig an – Thomas N. hat eine Schweigepflichtentbindung für die Journalistin unserer Redaktion unterzeichnet, will an die Öffentlichkeit und in dieser Sache endlich auch über das Thema Kindsentfremdung sprechen. "Irgendwas muss doch passieren!"

Und ja, da passiere jede Menge, das sehe man auch im Jugendamt. Auf Details zum Fall geht die Fachfrau nicht ein – "wir haben keine Schweigepflichtentbindung vom Kind und auch nicht von der Mutter". Doch was die Sozialpädagogin sagt, ergibt auch so ein Bild darüber, wie verzwickt die Lage rund um Lisa ist. Ein Kinderschutzverfahren werde eröffnet, wenn das Kindswohl gefährdet sei – und das könne auch durch die Hochstrittigkeit seiner Eltern durchaus passieren. Ins Bild passten die Schilderungen von Vater Thomas – Lisa sei völlig zerstört, könne teilweise beim Uno-Spiel nicht einmal mehr die Farben richtig benennen, und das ursprünglich aufgeweckte Kind habe die erste Klasse in der Schule nicht gepackt.

"Wir konzentrieren uns nur noch ums Kind"

Die Sozialpädagogin nickt. Oftmals seien es diese schulischen Kontexte, aber auch Wesensveränderungen gingen damit einher. "Wir erleben dann häufig auch einfach Kinder, die trauriger werden, die viel in sich gekehrt wirken, belasteter sind oder die dann plötzlich ein sehr auffälliges Verhalten im Sozialkontakt mit anderen Kindern zeigen – bis hin zu fremdaggressivem Verhalten."

Manchmal müssten die Kollegen im Jugendamt in der Villinger Bahnhofsstraße deshalb sogar ganz radikal vorgehen. "Das haben wir jetzt in zwei, drei Fällen tatsächlich so gemacht, wir haben den Eltern gesagt: Hören Sie zu, Sie sind für uns jetzt nicht mehr wichtig, wir konzentrieren uns jetzt nur noch aufs Kind, damit das Kind keine weiteren Schädigungen nimmt." Dem Kind werde eine Fachkraft als Vertrauter zur Seite gestellt, der das Kind stärke, mit ihm bei den zahlreichen, regelmäßigen Treffen Gespräche führe – auch über die Belastungen mit seinen Elternteilen.

Sie bleiben immer noch Eltern

Auch wenn die Eltern auf ihrer – ehemaligen – Paar-Ebene Probleme hätten, eines verbinde sie noch immer: "Als Eltern bleiben sie gemeinsam verantwortlich für ihre Kinder und das ist glaube ich das größte Problem, dass Eltern nicht in der Lage sind, diese zwei Rollen voneinander zu trennen", weiß Cornelia Raible-Mayer.

Doch zurück zu Lisa, was passiert nun? "Wir werden das Kind nicht zum Umgang mit einem Elternteil zwingen", Cornelia Raible-Mayer klar – zu wichtig sei es, gerade jetzt auf die Befindlichkeiten des Kindes zu hören. Das Kinderschutzverfahren läuft, inklusive aller Fall-Konferenzen und Gespräche, die es mit sich bringt. Und selbst wenn die Sozialpädagogen dabei den Verdacht einer Manipulation durch die Mutter bekommen, dass eine solche Kindsentfremdung stattfinde, "geht es um die Abwägung und das Wohl des Kindes". Der Vater hat dann zunächst schlechte Karten. Mit der Mutter werde diesbezüglich gearbeitet – das Kind zur Papa-Zeit zu zwingen kommt trotzdem nicht in die Tüte.

Ist überhaupt einer von beiden geeignet?

Lisas Eltern laufen also gerade – jeder für sich – Gefahr, das Kind wegen ihrer Hochstrittigkeit ganz zu verlieren. Raible-Mayer nickt – im Extremfall müsse das Kind vielleicht tatsächlich eine Weile komplett aus der Familie genommen werden, um zu schauen, "ob überhaupt einer von den beiden geeignet ist, die elterliche Sorge zu tragen". Licht ins Dunkel bringen dann möglicherweise so genannte begleitete Umgänge – dabei dürfen die Eltern ihre Tochter zunächst nur noch im Beisein einer Fachkraft sehen. Ein Kinderschutzverfahren, wie es nun mit Thomas N., Nicole N. und Lisa läuft, heißt im Klartext: Es ist fünf vor 12. Für die Familie ist es schon längst gelaufen – nun gilt es, "die Kindswohlgefährdung abzuwenden", stellt Cornelia Raible-Mayer klar.

Info: Die Situation im Landkreis konkret

Der Fall Lisa ist, macht Cornelia Raible-Mayer deutlich, eine echte Ausnahme. Generell blicke man im Schwarzwald-Baar-Kreis auf eine maximal steigende Anzahl von Kinderschutzverfahren – dass die Zahl der Herausnahmen trotzdem nicht steige, bestärkt das Jugendamt in seinem Weg. "Das zeigt, dass es mit Partizipation gelingt", dieses Schicksal abzuwenden. Das so genannte "Schwarzwald-Baar-Modell", wie es hier angewendet werde, verfolge den Ansatz, ganz strikt nach dem Befinden des Kindes zu schauen, gegebenenfalls eine aufsuchende Fachkraft in die Familie zu bringen, und gemeinsam zu versuchen, die Belastungssituation für das Kind aufzulösen.

Die Zahlen sind eindrücklich: Wurden im Jahr 2018 noch 60 bis 70 Kinderschutzverfahren eröffnet, liege man im Jahr 2022 schon bei etwa 300 solchen Fällen. Nur ganz wenige endeten glücklicherweise in dauerhaften Herausnahmen der Kinder aus den Familien. Eine kurzfristige Inobhutnahme allerdings müsse häufiger durchgeführt werden.