Für Familien gibt es in der Les-Plessis-Trévis Straße zwei Grundstücke von der Heiligenpflege. Foto: Rapthel-Kieser

Die Heiligenpflege möchte Burladinger Familien günstiges Wohnen im Baugebiet Nehberghalde ermöglichen.

Die Heiligenpflege Burladingen vergibt derzeit zwei Baugrundstücke im Wohnbaugebiet „Nehberghalde“.

 

Dabei handelt es sich um die Grundstücke in der Le-Plessis-Trévise-Straße 4 und 6. Sie werden auf der Gemarkung Burladingen im Wege des Erbbaurechts angeboten.

Es soll Familien mit kleinen Kindern ansprechen

Der jährliche wertgesicherte Erbbauzins für die Baugrundstücke liegt bei 2172 Euro beziehungsweise 2136 Euro.

Gemäß den in der Erzdiözese Freiburg geltenden Richtlinien erhalten Erbbauberechtigte mit minderjährigen Kindern für die Anlaufzeit des Erbbaurechts von sieben Jahren eine Erbbauzinsermäßigung.

Ermäßigung zwischen 20 und 80 Prozent

Die beträgt bis zu 20 Prozent pro Kind längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 80 Prozent; Bedingung ist, dass das Erbbaurecht eigenen Wohnzwecken dient und die Kinder im Haushalt der Erbbauberechtigten leben, betont die Heiligenpflege.

Unmittelbar nach Abschluss des notariellen Erbbaurechtsvertrags sind die durch den Grundstückseigentümer bereits verauslagten Anlieger-, Anschluss- und Erschließungskosten in Höhe von 29 769,01 Euro beziehungsweise 29 399,64 Euro zu erstatten. Wer Interesse an einem Baugrundstück in Burladingen hat, kann sich um Auskünften und Informationen zu erhalten an Philipp Heimann unter der Telefonnummer 0176 1393 2418 melden oder eine E-Mail an heimann@kath-hechingen.de senden.