Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind, der muss aber nicht unbedingt in der Kommune, in der sie leben, erfüllt werden. Doch wie ist die Lage im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell? Damit beschäftigten sich die Kreisräte und mussten eine unbefriedigende Bilanz ziehen.
Derzeit erstreckt sich der Rechtsanspruch auf Kinder zwischen einem Jahr und dem Schuleintritt. Eltern, die für ihr Kind keinen Platz in einem Kindergarten (Ü3) finden, befürchten, dass ihr Nachwuchs keinen Kontakt mit Gleichaltrigen hat und dies negative Auswirkungen auf das Sozialverhalten hat, aber auch, dass das Kind Fertigkeiten, die zum Schuleintritt notwendig sind, nicht erwirbt, beispielsweise einen Stift zu halten, mit der Schere ausschneiden oder bis sechs zu zählen.