Seit 2013 gibt es für Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Dort lernen sie – wie etwa hier im Waldkindergarten Bad Dürrheim – den Umgang mit anderen Kindern, aber auch eine Weile aufmerksam beim Vorlesen zuzuhören. Foto: Hans Jürgen Eisenmann

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind, der muss aber nicht unbedingt in der Kommune, in der sie leben, erfüllt werden. Doch wie ist die Lage im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell? Damit beschäftigten sich die Kreisräte und mussten eine unbefriedigende Bilanz ziehen.

Derzeit erstreckt sich der Rechtsanspruch auf Kinder zwischen einem Jahr und dem Schuleintritt. Eltern, die für ihr Kind keinen Platz in einem Kindergarten (Ü3) finden, befürchten, dass ihr Nachwuchs keinen Kontakt mit Gleichaltrigen hat und dies negative Auswirkungen auf das Sozialverhalten hat, aber auch, dass das Kind Fertigkeiten, die zum Schuleintritt notwendig sind, nicht erwirbt, beispielsweise einen Stift zu halten, mit der Schere ausschneiden oder bis sechs zu zählen.