Seit 2013 gibt es für Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Dort lernen sie – wie etwa hier im Waldkindergarten Bad Dürrheim – den Umgang mit anderen Kindern, aber auch eine Weile aufmerksam beim Vorlesen zuzuhören. Foto: Hans Jürgen Eisenmann

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind, der muss aber nicht unbedingt in der Kommune, in der sie leben, erfüllt werden. Doch wie ist die Lage im Schwarzwald-Baar-Kreis aktuell? Damit beschäftigten sich die Kreisräte und mussten eine unbefriedigende Bilanz ziehen.

Derzeit erstreckt sich der Rechtsanspruch auf Kinder zwischen einem Jahr und dem Schuleintritt. Eltern, die für ihr Kind keinen Platz in einem Kindergarten (Ü3) finden, befürchten, dass ihr Nachwuchs keinen Kontakt mit Gleichaltrigen hat und dies negative Auswirkungen auf das Sozialverhalten hat, aber auch, dass das Kind Fertigkeiten, die zum Schuleintritt notwendig sind, nicht erwirbt, beispielsweise einen Stift zu halten, mit der Schere ausschneiden oder bis sechs zu zählen.

 

Vor dem Jugendhilfeausschuss des Kreistags wurde unlängst die Situation in den Kindertageseinrichtungen im Schwarzwald-Baar-Kreis thematisiert.

Denn: Ab 1. September 2026 haben Grundschüler, beginnend mit der Klassenstufe eins, auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule.

Die nackten Zahlen sprechen Bände

Nach den Zahlen des Landratsamtes gibt es im Kreis (Stand 31. Dezember 2023) genau 13 192 Kinder im Alter von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr. Im Grundschulalter sind weitere 8702 Kinder, sie haben stufenweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagesschule. Zuständig für die Schaffung der Plätze sind die Kommunen. Die 20 Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis stellen, wie Stefanie Degen vom Landratsamt informierte, 164 Kindertageseinrichtungen mit 10 130 Plätzen zur Verfügung. Hinzu kommen 353 Plätze in der Kindertagespflege – das sind Tagesmütter oder Großtagespflegeeinrichtungen. Über die Betreuung von Schulkindern liegen dem Landratsamt keine soliden Daten vor.

Wie Stefanie Degen berichtete, liegt (Stand 2022) in der Betreuung von Kleinkindern vom Säuglingsalter bis zu drei Jahren (U3) der Bedarf über dem Angebot. Die Betreuungsquote im Schwarzwald-Baar-Kreis liegt bei 28,4 Prozent, während der Bedarf an U3-Plätzen auf 64,8 Prozent taxiert wird, sodass eine Unterversorgung von 36,4 Prozent auszumachen ist. Damit liege der Schwarzwald-Baar-Kreis im Mittelfeld der Kreise in Baden-Württemberg.

In anderen Bereichen ist die Lage hier „sehr gut“

Einen sehr guten Platz nimmt der Schwarzwald-Baar-Kreis laut Stefanie Degen bei den Betreuungsplätzen in den Kindergärten (drei bis sechs Jahre – Ü3) ein, hier werden 91,6 Prozent der Kinder in den Einrichtungen der Kommunen und der freien Träger betreut, während der Bedarf bei 96,5 Prozent liegt, weshalb „nur“ 4,9 Prozent der Kinder unterversorgt sind. Viele Kindertagesstätten müssen allerdings aufgrund des Fachkräftemangels Betreuungszeiten einzelner Gruppen zeitweise kürzen oder Gruppen ganz schließen. Landesweit werden 45 Prozent der Kindergartenkinder mit „nicht kindgerechtem Personalschlüssel“ betreut, wusste Stefanie Degen.

Wie die Zahlen im Schwarzwald-Baar-Kreis aussehen, wurde bisher nicht ermittelt, dennoch mahnte die Mitarbeiterin des Landratsamtes an: „Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Rechtsanspruch quantitativ und qualitativ zu erfüllen“.

Eltern stehen die Rechtswege offen

Finden Eltern für ihr Kind keinen Betreuungsplatz, können sie klagen. Die Beklagte ist dann nicht die Stadt oder Gemeinde, sondern der Landkreis. Der ist wiederum in Gesprächen mit den Kommunen, um in einem solchen Fall einen Platz in Nachbargemeinden anbieten zu können. „Eine Fahrt von 30 Minuten zu einem weiter entfernten Kindergarten mit öffentlichem Nahverkehr ist zumutbar, deshalb könnte es auch zumutbar sein, einen Betreuungsplatz in einer anderen Kommune anzunehmen“, so Sozialplanerin Stefanie Degen. Der sogenannte Erprobungsparagraf ist in Baden-Württemberg seit 9. Dezember 2023 geltendes Recht.

Damit bekommen Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, von Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und neue Modelle zu erproben.Wie Stefanie Degen ausführte, könne es beispielsweise Zeiten geben, in denen nicht Fachkräfte, sondern zusätzliche Kräfte die Betreuung übernehmen. Träger könnten den Ablauf in der Einrichtung dann flexibler gestalten. „Die Eltern müssen aber bei der Entwicklung dieser neuen Konzepte in einem Beteiligungsprozess mit einbezogen werden“, so Stefanie Degen.

Anträge auf Erprobungen müssen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) gestellt werden, der darauf achtet, dass über allem das Kindeswohl steht.

Wie die Kreisräte die Situation beurteilen

„Es geht hier nicht darum, Kosten zu sparen, sondern um eine Betreuung zu gewährleisten“, so die Sozialplanerin. Kreisrat Andreas Braun (CDU), Bürgermeister von Unterkirnach, erklärte, seine Fraktion habe die Dramatik erkannt, hervorzuheben sei die gute Versorgung der Kinder von drei bis sechs Jahren. Heiko Wehrle (Freie Wähler), Bürgermeister von Vöhrenbach, fand, dass zu viele Kinder in den Gruppen eine Belastung für die Erzieherinnen bedeuten, die den Spaß an ihrem Beruf verlieren könnten. Wehrle sieht in der Digitalisierung auch Nachteile – „die Kids sitzen nur noch mit dem Handy am Tisch“. Nicola Schurr (SPD) sagte zu den Herausforderungen: „Es sind keine einfachen Bretter, die wir zu bohren haben“, und am Ende müsse auch noch alles bezahlt werden, weshalb neue Wege gegangen werden müssten, um Familien und Kinder zu unterstützen.

Beate Schmidt-Kempe (AWO): „Dass vier- und fünfjährige Kinder keinen Platz im Kindergarten bekommen, geht gar nicht. Oft sind es Migranten, die von ihrem Rechtsanspruch nichts wissen“. Da sei es Aufgabe des Kreises, Kommunen auf ihre Verpflichtung hinzuweisen. Severin Graf (Freie Wähler), Bürgermeister Donaueschingens, verwies darauf, dass seine Stadt seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab einem Jahr 2013 die Zahl der Erzieherinnen verdoppelt und die Ausgaben verdreifacht habe, obwohl nur 25 Prozent mehr Kinder betreut werden.

Und obwohl 80 Prozent mehr ausgebildet werde, gebe es jetzt einen Fachkräftemangel. „Wir müssen über Standards reden, aber das ist ja ein Tabuthema“, so der Donaueschinger .