Die Schwanner Kita Kunterbunt ist derzeit zu 40 Prozent mit Kindern belegt, die notbetreut werden müssen. Foto: Archiv/Jänsch

Mitunter gelten mehr als 50 Prozent der Eltern als unabkömmlich. Bei Betreuung zu Hause fallen Gebühren weg.

Mehr als 50 Prozent der Kinder werden in Neuenbürg und Straubenhardt teilweise in den Kindergärten und Kitas notbetreut. Für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, fallen die Gebühren vorerst weg. Das Land trägt 80 Prozent der Kosten.

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Neuenbürg/Straubenhardt - Der Großteil der Kinder in der Stadt Neuenbürg und der Gemeinde Straubenhardt werden wegen des verschärften Lockdowns momentan zu Hause betreut. Für die Kindergartengebühren müssen die Eltern, die die Notbetreuung für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen, für diese Zeit wohl zum Großteil nicht aufkommen. Wie schon im ersten Lockdown im vergangenen Jahr übernimmt das Land diese Kosten teilweise.

80 Prozent der Kosten trägt Land

"80 Prozent der Kosten übernimmt das Land", erklärt Neuenbürgs Hauptamtsleiter Fabian Bader. Das sei nun so beschlossen worden. Die restlichen 20 Prozent müsse die Kommune jedoch selbst übernehmen. Wie diese Kosten aufgeteilt werden, sei noch nicht klar, so Bader. Ob beispielsweise die Eltern diese übernehmen müssten oder eine anderweitige Lösung gefunden werde, solle in der nächsten Gemeinderatssitzung entschieden werden.

Diese Regelung gelte in Neuenbürg sowohl für die städtischen Einrichtungen als auch für die der evangelischen Landeskirche. "Wir streben immer eine Neuenbürger und keine trägerbasierte Lösung an", so Bader. Das habe in der Vergangenheit gut funktioniert. "Kirche und Stadt stimmen sich ab", bestätigt auch Wenke Böhm von der Landeskirche.

Eltern deren Kinder die Notbetreuung besuchten, müssten jedoch den entsprechenden Betrag selbst bezahlen, führt Bader weiter aus. Auch hier sei die Regelung so wie im letztjährigen Lockdown.

Die Stadt hat den Einzug der Beitragszahlungen für den Februar vorerst ausgesetzt, wie in einem Brief an die Eltern mitgeteilt wurde. Die bereits bezahlten Gebühren müssten sich die Eltern bei den Trägern direkt zurückholen, wie aus einer Pressemitteilung des Landes hervorgeht.

Auch die Gemeinde Straubenhardt erstattet Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, für den Monat Januar die Gebühren. Für diese sind die Gebühren für den Monat Februar zumindest vorerst ausgesetzt. Sollten die Kitas jedoch Ende Februar wieder öffnen können, müsse der Gemeinderat erneut über die Regelung entscheiden, erklärt Rouven Rudisile, Straubenhardter Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Familie. Die 20 Prozent der Betreuungsgebühren, die das Land nicht trägt, soll hier die Gemeinde tragen.

"Grundsätzlich läuft die Umsetzung der Notbetreuung in Straubenhardt sehr gut", sagt Rudisile auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Bei ihm laufen Anmeldungen für die Notbetreuung von Kitas und Kernzeiten ein. Zwischen 22 und 52 Prozent der Kinder werden nach Angaben des Abteilungsleiters für Kinder, Jugend und Familie aktuell in den sieben Straubenhardter Kitas notbetreut.

Lediglich in Dennach kein Bedarf an Notbetreuung

In Neuenbürg würden laut Hauptamtsleiter Bader im Durchschnitt rund 34 Prozent der Kinder in sieben Kitas notbetreut. Lediglich in der städtischen Einrichtung in Dennach gebe es derzeit keinen Bedarf an einer Notbetreuung. Bader betont, dass für Kinder, deren Eltern vom Arbeitgeber als unabkömmlich bescheinigt werden, bislang immer "schnell und unkompliziert" eine Lösung gefunden worden wäre. Er sagt, dass die Kindergärten und Schulen "auch in dieser außergewöhnlichen Situation eine gute Arbeit" machen.

Wann die Kindergärten wieder öffnen, ist momentan noch nicht abzusehen. Die aktuellen Regelungen gelten bis zum 14. Februar. Sollte die Schließung noch länger andauern, könnten auch die bestehenden Gebühren-Regelungen weiterhin gelten, mutmaßt Bader. Hier liege die Entscheidung letztendlich jedoch beim Land.